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Hans-Peter Scherer GmbH & Co. KG

Schärfdienst, Schleiftechnik, Rundschleifen..., Sachen Planschleifen, Werkzeug und Wolfteile
Adresse / Anfahrt
Industriestraße 43
49565 Bramsche
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2019-01-31:
Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Industriestraße 43, 49565 Bramsche. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Hans-Peter Scherer Verwaltungs-GmbH, Bramsche (Amtsgericht Osnabrück HRB 213261), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-05-27:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.07.2019 nebst Ergänzungen vom 30.08.2019, 13.11.2019 und 23.12.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlungen vom 26.07.2019 nebst Ergänzungen vom 30.08.2019 und vom 19.03.2020 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Scherer, Hans-Peter, *16.11.1960, Bramsche, unter der Firma Hans-Peter Scherer Schleiftechnik e.K. in Bramsche betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2020-06-09:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 05.06.2020 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.