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Hans-Werner Hey GmbH & CO.KG

Hochbau, Kreis Birkenfeld, Baugeschäft..., Renovierungsarbeiten, Bauausführungen, Idar, Maurerarbeiten, Bauprojekt
Adresse / Anfahrt
Obere Klepp 5
55758 Vollmersbach
Kontakt
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2014-08-12:
(1. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Baugeschäfts. 2. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleichartige oder artverwandte Unternehmen zu erwerben, sich an solchen Unternehmen zu beteiligen oder deren Vertretung zu übernehmen. 3. Sie kann auch Zweigniederlassungen errichten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Obere Klepp 5, 55758 Vollmersbach . Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Hey Verwaltungs-GmbH, Vollmersbach (Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 21884), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-09-10:
Die Gesellschaft hat das von dem Einzelkaufmann Hey, Hans-Werner, Vollmersbach, geb. am 20.10.1961 unter der Firma Hans-Werner Hey Baugeschäft e.K. in Vollmersbach (Amtsgericht Bad Kreuznach HRA 20660) betriebene Unternehmen nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 19.08.2014 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 19.08.2014 im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist wirksam mit heutiger Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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