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Haukland GmbH

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Adresse / Anfahrt
Brombachweg 24a
77815 Bühl
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-10-20:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.10.2020. Geschäftsanschrift: Brombachweg 24 A, 77815 Bühl. Gegenstand: die Herstellung, der Handel und Vertrieb von Bekleidung sowie Reise- und Outdoorausrüstung jeder Art, insbesondere von Bekleidung und Ausstattung für Fotografen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Jaworskyj, Benjamin, Sasbachwalden, *28.10.1986, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-01-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Stammeinlage) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens des Jaworskyj, Benjamin, Sasbachwalden, *28.10.1986 als Inhaber der Firma "Benjamin Jaworskyj e.K.", Bühl (Amtsgericht Mannheim HRA 708677) um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Der Einzelkaufmann Jaworskyj, Benjamin, Sasbachwalden, *28.10.1986 hat als Inhaber der Firma "Benjamin Jaworskyj e.K.", Bühl (Amtsgericht Mannheim HRA 708677) einen Teil des von ihm betriebenen Unternehmens, nämlich den "Teilbetrieb Haukland", im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 23.12.2020 und des Versammlungsbeschlusses vom 23.12.2020 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.