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Haus des Stiftens für Unternehmen & Non-Profit gGmbH

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Adresse / Anfahrt
Landshuter Allee 11
80637 München
Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 29 Mitarbeiter
Gründung 1995
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2021-11-13:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.09.2021. Geschäftsanschrift: Landshuter Allee 11, 80637 München. Gegenstand des Unternehmens: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung und die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. 3. Darüber hinaus fördert die Gesellschaft nachfolgende Zwecke durch Zuwendung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO: 1. die Förderung von Wissenschaft und Forschung; 2. die Förderung der Religion; 3. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 AO, und von Tierseuchen; 4. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; 5. die Förderung von Kunst und Kultur; 6. die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege; 7. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; 8. die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes; 9. die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege , ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; 10. die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden; 11. die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr; 12. die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung; 13. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; 14. die Förderung des Tierschutzes; 15. die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; 16. die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz; 17. die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene; 18. die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern; 19. die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie; 20. die Förderung der Kriminalprävention; 21. die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport); 22. die Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung; 23. die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Freifunks, des Modellflugs und des Hundesports; 24. die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind; 25. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke; 26. die Förderung der Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen und die Förderung der Unterhaltung von Gedenkstätten für nichtbestattungspflichtige Kinder und Föten. 27.die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 der Abgabenordnung; 28.die Förderung kirchlicher Zwecke im Sinne des § 54 der Abgabenordnung. 4. Die Gesellschaft verwirklicht die in Absatz 2 genannten Satzungszwecke insbesondere durch a. die Erstellung und / oder die Bereitstellung von allgemein verständlichen Informationen über die Notwendigkeit, den Stand und die Möglichkeiten des gemeinnützigen Engagements beispielsweise in Form von Hintergrundbroschüren, Strategiepapieren, Pressearbeit oder eines regelmäßigen Newsletters; b. die Initiierung und / oder die Durchführung von öffentlichen Informationsveranstaltungen insbesondere für Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen und Multiplikatoren, wie zum Beispiel Webinare, Online-Kurse, Vorträge oder andere (Online-)Schulungen. Die inhaltlichen Schwerpunkte dieser Veranstaltungen können beispielsweise auf der Vermittlung wichtiger Grundlagen für bürgerschaftliches Engagement oder der Präsentation von "best practice" Beispielen und Modellversuchen aus dem In- und Ausland liegen; c. die Initiierung oder die Durchführung von Projekten und Angeboten, die das Ziel verfolgen, dass sich insbesondere mehr Unternehmen in Zukunft bürgerschaftlich engagieren und / oder sie mehr Ressourcen effektiv für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke in Form von Geld-, Zeit-, Kompetenzspenden zur Verfügung stellen; d. das planmäßige Zusammenwirken i.S.d. § 57 Abs. 3 AO auf gesellschaftsrechtlicher, mitgliedschaftlicher oder vertraglicher Basis mit mindestens einer weiteren Körperschaft, die im Übrigen die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllt, für deren steuerbegünstigte Zwecke. Dies kann auch im Rahmen eines Zweckbetriebs erfolgen; e. Kooperationen mit geeigneten Partnern, beispielsweise in Form von gemeinsamen Projekten und Angeboten mit der amerikanischen Non-Profit-Organisation TechSoup. 5. Die Gesellschaft verwirklicht die in Absatz 3 genannten Satzungszwecke ausschließlich durch die Zuwendung von Mitteln an Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts gemäß § 58 Nr. 1 AO. Die Zuwendung von Mitteln an eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. 6. Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu gründen, zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren persönliche Haftung und Vertretung zu übernehmen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten sowie alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Frede, Clemens Ludger, Wolfratshausen, *17.02.1978, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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