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Hauskrankenpflege Baumgart GmbH

Expertenteam an Ihrer, Gemeinschaftsraum, Seniorenwohngemeinschaft..., Gartenweg, Seniorenwohngemeinschaften, Einzelzimmern, Qualitative
Adresse / Anfahrt
Schwarzer Weg 1g
18334 Dettmannsdorf
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2021-01-05:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.12.2020. Geschäftsanschrift: Schwarzer Weg 1 g, 18334 Dettmannsdorf. Gegenstand: Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der häuslichen Kranken- und Altenpflege, inklusive hauswirtschaftlicher Versorgung sowie der Betrieb einer Senioren- und Tagespflege. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Baumgart, Bärbel Sigrid, Dettmannsdorf, *18.05.1959; Niemann, Liane, Ribnitz-Damgarten, *23.01.1982, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Hauskrankenpflege und Tagespflege Baumgart, Inh. Bärbel Baumgart e. Kfr. mit Sitz in Dettmannsdorf-Kölzow nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 14.12.2020 und des Ausgliederungsentscheidung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.12.2020. Die Ausgliederung ist am gleichen Tage wirksam geworden mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.