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Hawle Service GmbH

Wasserversorgung und -entsorgung, Armaturen, BAIO®-System..., ZAK®-System, Flanschverbindungen, Gesamtübersicht, Gewindeanschlüsse, Wasserzählerschacht, GmbHnicht, Ventilservice
Adresse / Anfahrt
Hamburger Straße 24
50321 Brühl
Kontakt
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-01-16:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.02.2016. Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Freilassing nach Brühl beschlossen. Geschäftsanschrift: Hamburgerstraße 24, 50321 Brühl. Gegenstand: Servicearbeiten an Wasser- und Abwasserarmaturen sowie der Handel mit Ersatzteilen hierzu. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Sommer, Dirk, Düsseldorf, *26.10.1960. Einzelprokura: Effer, Michael, Neuss, *11.11.1976.

2021-07-26:
Prokura erloschen: Effer, Michael, Neuss, *11.11.1976. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.04.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.04.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Hawle Kunststoff GmbH mit Sitz in Wiehl (Amtsgericht Köln, HRB 83955) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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