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Ragoczy-Stift Eckenhagen gGmbH

Oberbergisch, Evangelisch, Diakonisch..., Ihres Zimmers, Uhr im Speisesaal
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von-Dassel-Straße 4
51580 Reichshof
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Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2005-07-25:
Private Limited Company. Gesellschaft nach englischem Recht. Gesellschaftsstatut (Memorandum und Articles of Association) vom 28.04.2005. Zweigniederlassung der unter der Firma Serviceverwaltung Limited mit Sitz in Birmingham/Großbritannien bestehenden Hauptniederlassung (Companies House of Cardiff, No. 5439391). Gegenstand der Zweigniederlassung: Hausmeisterservice, Garten- u. Landschaftsbau (Pflege und Wartung von Außenanlagen), Hausverwaltung, Holz- und Bautenschutz, kfm. Dienstleistungen. Haftungskapital: 1.000,00 GBP. Die Gesellschaft wird durch ihre Geschäftsführer (managing directors) vertreten. Sofern die Gesellschaft in einer Hauptversammlung nichts anderes beschließt, ist die Anzahl der Geschäftsführer nicht begrenzt, jedoch muss mindestens ein Geschäftsführer vorhanden sein. Solange nur ein Geschäftsführer vorhanden ist, genießt dieser sämtliche den Geschäftsführern üblicherweise zu erteilenden Befugnisse und Vollmachten und ist alleinvertretungsberechtigt. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so vertreten diese die Gesellschaft gemeinsam. Die Gesellschafterversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, durch Beschluss diese oder einzelne von ihnen zur Einzelvertretung ermächtigen. Director und zugleich ständiger Vertreter für die Tätigkeit der Zweigniederlassung: Pauli, Maria, Niederkassel, *19.10.1940, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-07-15:
Das Registergericht hat festgestellt, dass die Gesellschaft seit dem 30.06.2015 im Register des Companies House, Cardiff, gelöscht ist. Damit handelt es sich bei der Eintragung der Zweigniederlassung im hiesigen Handelsregister um eine unzulässige Eintragung, die nach § 395 FamFG von Amts wegen zu löschen ist. Einwände gegen die Löschung sind durch Widerspruch binnen einer Frist von 1 Monat geltend zu machen, andernfalls die Löschung erfolgen wird. Einzulegen ist der Widerspruch bei dem Amtsgericht Siegburg, Neue Poststraße 16, 53721 Siegburg, und zwar entweder schriftlich in deutscher Sprache oder mündlich zur Niederschrift der Geschäftsstelle. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden. Der Widerspruch ist binnen der in der Verfügung bestimmten Frist einzulegen. Die Frist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch rechtzeitig bei dem Amtsgericht Siegburg eingeht, auch wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung an die Beteiligten. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Sofern die Löschung noch nicht erfolgt ist, kann der Widerspruch auch noch nach Ablauf der Frist eingelegt werden. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonnabend, einen Sonntag oder einen allgemeinen Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch ist zu unterzeichnen. Eine Begründung des Widerspruchs ist nicht vorgeschrieben.

2017-02-07:
Die Zweigniederlassung ist gelöscht.