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Heimspiel Media GmbH

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Adresse / Anfahrt
Augustenstraße 3
80333 München
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2005-06-08:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.05.2005 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Kirchheim b. München, Landkreis München.

2005-12-07:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2005 hat die Änderung der §§ 1 (Sitz) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Forstinning, Landkreis Ebersberg. Neuer Gegenstand: Entwicklung, Vertrieb und Betrieb von eCommerce und Marketing Modellen; Entwicklung und Vertrieb von Software; Entwicklung und Betreuung von Marketing- und Kommunikationskonzepten; Erstellung und Betreuung von Internetauftritten; ferner Vertrieb von Computerhard- und Software, Dienstleistungen im EDV-Bereich sowie Vertrieb von Computer- und Videospielen. Bestellt: Geschäftsführer: Fiedler, Ronald, München, *23.01.1970, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-06-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.2.2012 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz) der Satzung beschlossen. Firma geändert, nun: Neue Firma: Heimspiel Media GmbH. Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Augustenstr. 3, 80333 München. Die Heimspiel Computer- und Videospiele Vertriebs GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 159794) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.2.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2012-09-12:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Spahr, Oliver, Forstinning, *27.09.1967.