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Heinz Rehberg Textilrohstoffe GmbH i.L

Putzlappen, Handtuchrollen, Monate Bestätigter..., Monate Bestätigter Kauf, Bestätigter Kauf
Adresse / Anfahrt
Döbelner Straße 19
09661 Hainichen
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2005-04-07:
Heinz Rehberg Textilrohstoffe GmbH, Hainichen (Döbelner Straße 19, 09661 Hainichen/ OT Falkenau). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.02.2005. Gegenstand des Unternehmens: der Handel mit Textilrohstoffen, die Aufbereitung und der Handel mit textilen Sekundärrohstoffen, sowie nationale und internationale Transporte. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Nadler, Uwe, Hainichen, *22.12.1957, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Übertragung des Vermögens des einzelkaufmännischen Unternehmens "Heinz Rehberg Textilrohstoffe, Inhaber Uwe Nadler", mit dem Sitz in Hainichen (Amtsgericht Chemnitz, HRA 1353) als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Spaltungsplan vom 28.02.2005. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 137 Abs. 3 UmwG: Die Ausgliederung wurde am 29.03.2005 in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im Bundesanzeiger. Das Stammkapital ist in voller Höhe als Sacheinlage erbracht durch Einbringung des einzelkaufmännischen Unternehmens des Alleingesellschafters mit allen Aktiva und Passiva in die Gesellschaft. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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