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Helmut Christmann Immobilien GmbH

Immobilien, Kapitalanlage, Rundum-Sicherheits..., Immobiliengesellschaft, Immobilienrente, Immobilienspezialisten, Metropolregionen, FrankfurtRheinMain, Mannheim-Franklin
Adresse / Anfahrt
Königsteiner Straße 39
65779 Kelkheim (Taunus)
Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2006-12-13:
Bestellt als Geschäftsführer: Christmann, Jörg, Kelkheim (Taunus), *11.05.1977, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-01-10:
Nicht mehr Geschäftsführer: Christmann, Jörg, Kelkheim (Taunus), *11.05.1977.

2020-01-20:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2019 mit Änderung vom 16.01.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 2,40 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 25.567,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Christmann, Jörg, Kelkheim , *11.05.1977, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-05-14:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2019 mit Ergänzung vom 14.05.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Chistmann Immobilien GmbH mit dem Sitz in Kelkheim (Amtsgericht Königstein im Taunus HRB 9687) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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