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Henkel AG & Co. KGaA

Chemieindustrie, Einzelhandel, Unsere Geschäfte..., 10.001 oder mehr, Adhesive, Nachhaltigkeitsbericht, Brands, Technologies, Relations, Dunkler Modus, Dunkler Modus Heller
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Henkelstraße 67
40589 Düsseldorf
2x Adresse:

Rennbahnstraße 20
40629 Düsseldorf


Mathias-Brüggen-Straße 126-130
50829 Köln


Kontakt
199 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 199 Mitarbeiter
Gründung 1876
Formell
136x HR-Bekanntmachungen:

2005-04-19:
Prokuren erloschen: Dr. Acher, Franz-Josef, Düsseldorf; Poppek, Ingomar, Hilden; Weinke, Knut, Krefeld, *16.02.1943. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Beynio, Wolfgang, Monheim, *28.05.1950. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Rorsted, Kasper, Riemerling, *24.02.1962.

2005-05-03:
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.04.2005 ist die Satzung in Artikel 17 (Vergütung) und Artikel 33 (Vergütung) geändert.

2005-06-07:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.05.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 03.05.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.05.2005 mit der Henkel Cordes & Co. GmbH mit Sitz in Porta Westfalica (AG Bad Oeynhausen, HRB 4325) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2005-06-14:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.05.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 03.05.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.05.2005 mit der Henkel Teroson GmbH mit Sitz in Heidelberg (AG Heidelberg, HRB 292) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2005-06-28:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.05.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 03.05.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.05.2005 mit der Henkel Dorus GmbH mit Sitz in Bopfingen (AG Aalen, HRB 328-N) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2005-07-12:
Durch Beschluss vom 22.06.2005 wurde die Fassung von Artikel 8 Absatz 1 der Satzung angepasst. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Dr. rer. comm. Morwind, Klaus, Diplolm-Kaufmann, Haan; Dr. rer. pol Specht, Uwe, Diplom-Volkswirt, Düsseldorf. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: van Bylen, Hans, Düsseldorf, *26.04.1961; Dr. Stara, Friedrich, Düsseldorf, *03.03.1949.

2005-08-16:
Prokura erloschen: Graefe, Ingeborg, Warstein, *19.02.1971.

2005-09-13:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 02.08.2005 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 02.08.2005 mit der DEHYDAG Deutsche Hydrierwerke GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 12239), die Henkel Fettchemie Chemnitz GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 36446) und die Columbia Cosmetics GmbH mit dem Sitz in Berlin (AG Charlottenburg, HRB 5116) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2006-04-04:
Prokura erloschen: Schulze-Weslarn, Klaus-Wolfgang, Düsseldorf. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Knobel, Carsten, Hilden, *11.01.1969; Köster, Harald, Düsseldorf, *04.03.1962; Dr. Schmitt, Michael Jürgen, Neuss, *13.01.1964. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis :Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Linder, Alois, Düsseldorf, *04.08.1947; Dr. Steinebach, Lothar, Leverkusen.

2006-05-16:
Die Hauptversammlung vom 10.04.2006 hat mit Zustimmung der Vorzugsaktionäre die Änderung des Artikel 6 Abs. 5 (genehmigtes Kapital) beschlossen. Durch Beschluss der Hauptversammlung wurde die Satzung ferner in Art. 19 Abs. 3 (Ort und Einberufung), Art. 20 (Teilnahmeberechtigung) und Art. 23 Abs. 2 (Vorsitz, Teilnahme, Übertragung) geändert. Die persönlich haftenden Gesellschafter sind ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 9. April 2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats und des Gesellschafterausschusses um bis zu insgesamt Euro 25.600.000,00 durch Ausgabe neuer Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die Ermächtigung kann vollständig oder ein- oder mehrmals inTeilbeträgen ausgenutzt werden. Die persönlich haftenden Gesellschafter sind ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und des Gesellschafterausschusses den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen (genehmigtes Kapital 2006).

2006-05-30:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung der Henkel & Cie. GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 429) mit der Henkel KGaA mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 4724) eingereicht worden.

2006-07-04:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung der Loctite Deutschland GmbH als übertragende Gesellschaft mit der Henkel KGaA als übernehmende Gesellschaft eingereicht worden.

2006-07-04:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung der Henkel Pritt Produktionsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Hannover (AG Hannover HRB 54924) und der Henkel Sichel-Werke GmbH mit dem Sitz in Hannover (AG Hannover HRB 5719) als übertragende Gesellschaften mit der Henkel KGaA als übernehmende Gesellschaft eingereicht worden.

2006-07-11:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.06.2006 sowie der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.06.2006 mit der Henkel & Cie. GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AmtsgeirchtDüsseldorf, HRB 429) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2006-08-01:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung der Thompson-Siegel GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 41565) mit der Henkel KGaA mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 4724) eingereicht worden.

2006-08-22:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung der Henkel Oberflächentechnik GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 36356) mit der Henkel KGaA mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 4724) eingereicht worden.

2006-09-26:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Thompson-Siegel GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 41565) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2006-09-26:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Henkel Loctite DeutschlandGmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 43861) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2006-10-17:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom selben Tage mit der Sichel Werke GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover, HRB 5719) und der Henkel Pritt Produktionsgesellschaft mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover, HRB 54924) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2006-10-31:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.10.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tags mit der Henkel Oberflächentechnik GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 36356) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2006-11-28:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung der Henkel Bautechnik GmbH mit Sitz in Düsseldorf /AG Düsseldorf, HRB 35256) mit der Henkel KGaA mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 4724) eingereicht worden.

2007-01-30:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Dr. Jäger, Regina, Korschenbroich, *21.03.1962; Dr. Over, Uwe, Au, *19.02.1961. Prokura erloschen: Scheiter, Wolfgang, Düsseldorf.

2007-02-27:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.01.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.01.2007 mit der Henkel Bautechnik GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 35256) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2007-04-10:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung der Henkel Fragrance Center GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 34338) und der Henkel Genthin GmbH mit Sitz in Genthin (AG Stendal, HRB 24) mit der Henkel Kommanditgesellschaft auf Aktien eingereicht worden.

2007-05-08:
Die Hauptversammlung vom 16.04.2007 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 64.233.950,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln und die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 beschlossen. 437.958.750,00 EUR. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Rauch, Dirk-Michael, Düsseldorf, *10.03.1972.

2007-05-29:
Die Hauptversammlung vom 16.04.2007 hat das auf EUR 437.958.750,00 erhöhte Grundkapital durch einen Aktiensplit im Verhältnis 1:3 neu eingeteilt in insgesamt 437.958.750 Stückaktien, davon 259.795.875 auf den Inhaber lautende Stammaktien sowie 178.162.875 auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils 1 EUR. Art. 6 Abs. (1) der Satzung entsprechend geändert.

2007-05-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.05.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.05.2007 mit der Henkel Fragrance Center GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 34338) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2007-06-19:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.05.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.05.2007 mit der Henkel Genthin GmbH mit Sitz in Genthin (Amtsgericht Stendal HRB 24) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2007-07-10:
Der Gesellschafterausschuss hat am 20.06.2007 die Änderung der Satzung in Artikel 8 Abs. 1 (Eintritt und Ausscheiden von persönlich haftenden Gesellschaftern) beschlossen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Dr. Krautter, Jochen, Düsseldorf, *24.10.1942.

2007-10-02:
Prokura erloschen: Müller, Georg, Leverkusen, *06.08.1961. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Gageik, Götz Adam, Düsseldorf, *26.11.1956; Swoboda, Marco, Düsseldorf, *23.09.1971.

2008-03-11:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Dr. Wiemerslage, Juliane, Frankfurt, *08.08.1958. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Geitner, Thomas, Surrey / Großbritannien, *14.03.1955.

2008-04-22:
Der Gesellschafterausschuss hat am 15.02.2008 die Änderung der Satzung in Artikel 1 Abs. 1 (Firma) und in Artikel 8 Abs. 1 (Eintritt und Ausscheiden von persönlich haftenden Gesellschaftern) beschlossen. Neue Firma: Henkel AG & Co. KGaA. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Dr. Lehner, Ulrich, Düsseldorf, *01.05.1946. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Henkel Management AG, Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 58139).

2008-06-17:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2008-07-01:
Die Hauptversammlung vom 14.04.2008 hat die Neufassung der Satzung unter Änderung der Satzung in Artikel 10 Abs. 1 (Vertretung der Gesellschaft) beschlossen. Die Gesellschaft wird gesetzlich durch die persönlich haftende Gesellschafterin vertreten. Ausgenommen sind die Rechtsbeziehung zwischen der Gesellschaft und der persönlich haftenden Gesellschafterin sowie die Ausübung von Rechten aus oder in Zusammenhang mit den von der Gesellschaft an der persönlich haftenden Gesellschafterin gehaltenen Anteilen. Insoweit vertritt der Gesellschafterausschuss die Gesellschaft. Persönlich haftender Gesellschafter: Henkel Management AG, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 58129).

2008-07-01:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung der SHC Beauty Cosmethics GmbH mit Sitz in Gundelfingen mit der Henkel AG & Co KGaA eingereicht worden.

2008-07-29:
Prokura erloschen: Linder, Alois, Düsseldorf, *04.08.1947.

2008-09-09:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.08.2008 mit der SHC Beauty Cosmetics GmbH mit Sitz in Gundelfingen (AG Freiburg im Breisgau, HRB 5543) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2009-05-12:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2009-05-26:
Die Hauptversammlung vom 20.04.2009 hat die Änderung der Satzung in Artikel 28 (Amtsdauer), Artikel 17 Abs. 6 und Abs. 9 (Vergütung) und Artikel 7 (Übertragung von Aktien, Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen) beschlossen. Geschäftsanschrift: Henkelstr. 67, 40589 Düsseldorf.

2009-07-14:
Dem Registergericht sind Entwürfe von Verträgen über die geplanten Verschmelzungen der- Phenion Verwaltungs GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 55494),- Henkel Chemie Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 13443),- Henkel Holding Verwaltungs GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB- 10455),- SusTech Verwaltungs GmbH mit Sitz in Darmstadt (AG Darmstadt HRB 7850) und der - Hans Schwarzkopf und Henkel Verwaltungs GmbH mit Sitz in Grünwald (AG München HRB 162175)mit der Henkel AG & Co KGaA eingereicht worden.

2009-08-25:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe der Verschmelzungsverträge jeweils vom 04.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen des jeweiligen übertragenden Rechtsträgers vom 04.08.2009 mit der Henkel Holding Verwaltungs GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 10455), der SusTech Verwaltungs GmbH mit Sitz in Darmstadt (AG Darmstadt HRB 7850), der Henkel Chemie Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 13443), der Hans Schwarzkopf & Henkel Verwaltungs GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG München HRB 162175) und der Phenion Verwaltungs GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 55494) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2009-10-13:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Menges, Kathrin, Düsseldorf, *16.10.1964.

2009-10-20:
Dem Registergericht ist eine geänderte Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2009-11-17:
Prokura erloschen: Dr. Wiemerslage, Juliane, Frankfurt, *08.08.1958.

2010-01-26:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2010-02-16:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Dr. Reuter, Michael, Hilden, *06.07.1957. Prokura erloschen: Rauch, Dirk-Michael, Düsseldorf, *10.03.1972.

2010-05-11:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2010-06-17:
Die Hauptversammlung vom 19.04.2010 hat mit Zustimmung der Vorzugsaktionäre und der persönlich haftenden Gesellschafterin die Änderung des Artikels 6 Abs. 5 (genehmigtes Kapital) beschlossen. Durch Beschluss der Hauptversammlung wurde die Satzung ferner in Art. 19 Abs. 3, Art. 20 Abs. 1 und 4, Art. 21 Abs. 2 und 3 sowie in Art. 23 Abs. 3 geändert. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 18. April 2015 mit Zustimmung des Gesellschafterausschusses und des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt nominal 25.600.000,00 Euro durch Ausgabe neuer Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gegen Bareinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapita 2010). Die Ermächtigung kann vollständig oder ein- oder mehrmals in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Artikel 5 und 6 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2010 und nach Ablauf der Ermächtigungsfrist zu ändern.

2010-06-23:
Prokura erloschen: Dr. Endres, Helmut, Langenfeld, *27.02.1948.

2010-08-24:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2010-10-19:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung der National Adhesives GmbH mit Sitz in Kleve als übertragende Gesellschaft mit der Henkel AG & Co. KGaA mit Sitz in Düsseldorf als übernehmende Gesellschaft eingereicht worden.

2010-10-26:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung der National Adhesives GmbH mit Sitz in Kleve als übertragende Gesellschaft mit der Henkel AG & Co. KGaA mit Sitz in Düsseldorf als übernehmende Gesellschaft eingereicht worden.

2011-01-18:
Prokura erloschen: Geitner, Thomas, Surrey / Großbritannien, *14.03.1955. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Auris, Jan-Dirk, Shanghai/China, *01.02.1968; Piacenza, Bruno, F-92310 Sèvres/Frankreich, *22.12.1965.

2011-03-01:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsvertrages über die geplante Verschmelzung der Deutsche Acheson GmbH mit Sitz in Dornstadt mit der Henkel AG & Co. KGaA mit Sitz in Düsseldorf eingereicht worden.

2011-03-29:
Prokura erloschen: Dr. Stara, Friedrich, Düsseldorf, *03.03.1949.

2011-04-19:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.03.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 15.03.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.03.2011 mit der Deutsche Acheson GmbH mit Sitz in Dornstadt (Amtsgericht Ulm, HRB 1390) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2011-06-07:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.11.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.11.2010 mit der National Adhesives GmbH mit Sitz in Kleve (Amtsgericht Kleve, HRB 1129) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2011-07-19:
Prokura erloschen: Schlue, Rolf, Krefeld, *13.06.1952.

2011-09-20:
Prokura erloschen: Swoboda, Marco, Düsseldorf, *23.09.1971.

2011-09-20:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Hubin, Jos, Düsseldorf, *22.01.1955; Dr. Kahling, Dieter, Düsseldorf, *15.05.1971; Steinbüchel, Katrin, Düsseldorf, *14.09.1973.

2011-10-11:
Prokuren erloschen: Graf von Bernstorff, Andreas, Merbusch-Büderich; Hämmerlein, Petra, Rechtsanwältin, Düsseldorf. Nach Änderung der besonderen Vertetungsbefugnis: Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Menges, Kathrin, Düsseldorf, *16.10.1964.

2012-01-10:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2012-02-28:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Dick, Heike, Düsseldorf, *23.03.1962.

2012-05-08:
Prokura erloschen: Koedijk, Dirk-Stephan, Düsseldorf, *13.11.1951.

2012-05-15:
Die Hauptversammlung vom 16.04.2012 hat die Änderung der Satzung in Artikel 17 (Vergütung) und Artikel 33 (Vergütung) beschlossen.

2012-07-10:
Nach Änderung der Vertretungbefugnis: Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Knobel, Carsten, Hilden, *11.01.1969. Prokura erloschen: Dr. Steinebach, Lothar, Leverkusen, *25.01.1948.

2013-01-08:
Prokura erloschen: Dr. Wilk, Hans-Christof, Neuss, *24.07.1948. Gesamtprokuren gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Dr. Hebeler, Christian, Neuss, *19.01.1971; Pütz-Poulalion, Frank, Köln, *19.04.1973.

2013-02-05:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2013-04-09:
Prokura erloschen: Hubin, Jos, Düsseldorf, *22.01.1955. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Boone-Arbod Borssat de Laperouse, Guy Marie Bruno, Düsseldorf, *31.12.1968.

2013-05-02:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2013-05-14:
Die Hauptversammlung vom 15.04.2013 hat die Änderung der Satzung in Artikel 12 Abs. 1 (Aufsichtsratsmitglieder) beschlossen.

2013-06-18:
Prokura erloschen: Gageik, Götz Adam, Düsseldorf, *26.11.1956. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Hassel, Peter, Düsseldorf, *30.12.1961.

2013-07-23:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2013-07-23:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2013-09-25:
Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über die geplante Verschmelzung der Henkel Ireland Limited mit Sitz in Dublin, Irland (Irish Companies Registration Office, company no. 101926) mit der Henkel AG & Co. KGaA mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 4724) eingereicht worden. Den Gläubigern der Henkel AG & Co. KGaA ist Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung erlangen können, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Henkel AG & Co. KG aA als bekannt gemacht gilt (§§ 122 a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG) ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden (§§ 122 Abs. 2 i.V.m. 22 UmwG). Das Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Gemäß § 22 Abs. 2 i.V.m. § 122 a Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz entrichtet und staatlich überwacht wird. Die vollständigen Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei Henkel Ireland Limited, Management, 70 Sir John Rogerson`s Quay, Dublin 2, Irland oder Henkel Ireland Limited, Geschäftsführung, Alfred-Nobel-Str. 10, 40789 Monheim, Deutschland und Henkel AG & Co. KG aA, Geschäftsführung, Henkelstr. 67, 40589 Düsseldorf, Deutschland.

2013-11-15:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 29.08.2013 mit der Henkel Ireland Limited mit Sitz in Dublin, Irland (Irish Companies Registration Office, Nr. 101926) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2014-01-02:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Liebich, Frank, Düsseldorf, *13.12.1972.

2014-04-09:
Prokura erloschen: Beynio, Wolfgang, Monheim, *28.09.1950; Dr. Hebeler, Christian, Neuss, *19.01.1971; Dr. Kahling, Dieter, Düsseldorf, *15.05.1971; Dr. Siebeke, Simone, Düsseldorf, *11.10.1962. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Keutmann, Klaus, Neuss, *30.01.1969; Marduel, Marie-Laure, Düsseldorf, *22.10.1969; Nicol, Sylvie, Düsseldorf, *28.02.1973; Dr. Strohe-Kamp, Geertje, Meerbusch, *07.11.1969; Swoboda, Marco, Düsseldorf, *23.09.1971.

2015-01-02:
Prokura erloschen: Nicol, Sylvie, Düsseldorf, *28.02.1973. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Dumez, Eric, Grimbergen, *03.05.1963.

2015-05-20:
Die Hauptversammlung vom 13.04.2015 hat mit Zustimmung der Vorzugsaktionäre und der persönlich haftenden Gesellschafterin die Änderung des Artikels 6 Abs. 5 beschlossen. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 12. April 2020 mit Zustimmung des Gesellschafterausschusses und des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt nominal EURO 43.795.875 durch Ausgabe von bis zu Stück 43.795.875 neuen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Die Ermächtigung kann vollständig oder ein- oder mehrmals in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Artikel 5 und 6 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2015 und nach Ablauf der Ermächtigungsfrist zu ändern.

2015-07-01:
Prokura erloschen: Hassel, Peter, Düsseldorf, *30.12.1961. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Gerdes, Holger, Neuss, *01.07.1964; Dr. Schütz-Halkova, Zuzana, Düsseldorf, *21.04.1960.

2016-04-22:
Prokuren erloschen: Conquéret, Bertrand Marie Eric Jean-Francois, Düsseldorf, *03.05.1961; Dr. Schmidt, Matthias, Rommerskirchen, *25.05.1958. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Dr. Hebeler, Christian, Neuss, *19.01.1971; Keller, Thomas, Neuss, *04.04.1970; Rauch, Dirk-Michael, Düsseldorf, *10.03.1972. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Houdayer, Pascal, Düsseldorf, *05.07.1969.

2016-05-13:
Prokura erloschen: Rorsted, Kasper, Riemerling, *24.02.1962.

2016-05-18:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2016-05-24:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung der Novamelt GmbH Klebstofftechnologie mit Sitz in Wehr mit der Henkel AG & Co. KGaA mit Sitz in Düsseldorf (AG Düseldorf HRB 4724) eingereicht worden.

2016-08-03:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.07.2016 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.07.2016 mit der Novamelt GmbH Klebstofftechnologie mit Sitz in Wehr (Amtsgericht Freiburg i. Br., HRB 630563) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2016-09-14:
Nach Namensänderung nunmehr :Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Bardy, Heike, Düsseldorf, *23.03.1962.

2016-10-25:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach den Gesetzen der Niederlande unter Firma Menelaus B. V. mit Sitz in Amsterdam/Niederlande mit der Kommnaditgesellschaft auf Aktien nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschalnd unter Firma Henkel AG & Co. KGaA mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 4724) eingereicht worden.Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können, § 122d S. 2 Nr. 4 UmwG, Art. 6 Abs. 2 c) Verschmelzungsrichtlinie:Für dieMenelaus B.V.:Die Rechte der Gläubiger der Übertragenden Gesellschaft ergeben sich aus §§ 2:333e, 2:314 Abs. 3 DCC. Danach muss die Menelaus B.V. vor der Zustimmung ihrer Gesellschafterversammlung zu der Verschmelzung einen Hinweis auf die Einreichung des Verschmelzungsplans und anderer Unterlagen zum Handelsregister in einer niederländischen Tageszeitung und in den offiziellen niederländischen Mitteilungsblättern (Staatscourant) veröffentlichen. In diesem Hinweis sind die Gläubiger auf die Modalitäten für die Ausübung ihrer Rechte hinzuweisen.Die Veröffentlichung setzt eine einmonatige Widerspruchsfrist für die Gläubiger der Menelaus B.V. in Gang. Im Falle eines Widerspruchs muss, falls eine Einigung über den Widerspruch nicht möglich ist, das zuständige niederländische Gericht nach einer mündlichen Verhandlung über den Widerspruch entscheiden.Unter der nachfolgenden Anschrift können vollständige Auskünfte eingeholt werden:Menelaus B.V.Brugwal 11, 3432 NZ NieuwegeinNiederlandeDa die Übernehmende Gesellschaft zum Zeitpunkt der Verschmelzung sämtliche Geschäftsanteile (100%) der Übertragenden Gesellschaft halten wird, entfallen Angaben über die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter.Für dieHenkel AG & Co. KGaA.:Die Rechte der Gläubiger der Übernehmenden Gesellschaft ergeben sich aus § 122a Abs. 2 i.V.m. 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Henkel AG & Co. KGaA Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden.Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Henkel AG & Co. KGaA gem. § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Henkel AG & Co. KGaA unter deren Geschäftsanschrift geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Henkel KGaA gefordert werden muss.Unter der nachfolgenden Anschrift können vollständige Auskünfte eingeholt werden:Henkel AG & Co. KGaAHenkelstraße 67, 40589 DüsseldorfDeutschland

2017-03-28:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2017-04-19:
Prokura erloschen: Rauch, Dirk-Michael, Düsseldorf, *10.03.1972.

2017-10-26:
Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht von Irland unter Firma Spotless Laundry Ireland Limited mit Sitz in Dublin, Irland mit der Kommanditgesellschaft auf Aktien deutschen Rechts unter Firma Henkel AG & Co. KGaA mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 4724) eingereicht worden.Grenzüberschreitende Verschmelzung der Spotless Laundry Ireland Limited auf die Henkel AG & Co. KGaA - Bekanntmachung gemäß § 122d Satz 2, 3 UmwG in Verbindung mit § 10 HGB - Die Spotless Laundry Ireland Limited mit Sitz in Dublin, Irland, eingetragen im Irish Companies Registration Office unter Gesellschaftsnummer 77016, und die Henkel AG & Co. KGaA mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 4724, beabsichtigen, die Spotless Laundry Ireland Limited als übertragende Gesellschaft auf die Henkel AG & Co. KGaA als übernehmende Gesellschaft unter Auflösung ohne Abwicklung grenzüberschreitend zu verschmelzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Spotless Laundry Ireland Limited ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Henkel AG & Co. KGaA. Für die beteiligten Gesellschaften werden daher gemäß § 122d Satz 2, 3 UmwG in Verbindung mit § 10 HGB die folgenden Angaben bekannt gemacht: 1. Der Verschmelzungsplan vom 16. Oktober 2017, UR.Nr. Z 2435 für 2017 des Notars Prof. Dr. Norbert Zimmermann, wurde beim Handelsregister gemäß § 122d Satz 1 UmwG eingereicht. 2. Rechtsform, Firma und Sitz der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften: 2.1 Spotless Laundry Ireland Limited (übertragende Gesellschaft), Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht von Irland, Firma: Spotless Laundry Ireland Limited, Sitz: Dublin, Irland, Geschäftsadresse: 70 Sir John Rogersons Quay, Dublin 2, Irland, und Henkelstr. 67, 40589 Düsseldorf, 2.2 Henkel AG & Co. KGaA (übernehmende Gesellschaft), Rechtsform: Kommanditgesellschaft auf Aktien deutschen Rechts, Firma: Henkel AG & Co. KGaA, Sitz: Düsseldorf, Deutschland Geschäftsadresse: Henkelstr. 67, 40589 Düsseldorf, 3. Register, bei denen die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften eingetragen sind sowie die jeweilige Nummer der Eintragung, 3.1 Spotless Laundry Ireland Limited: Irish Companies Registration Office, company no. 77016, 3.2 Henkel AG & Co. KGaA: Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf, HRB 4724, 4. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können: 4.1 Rechte der Gläubiger: 4.1.1 Rechte der Gläubiger nach den deutschen Vorschriften: Den Gläubigern der Henkel AG & Co. KGaA ist Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung erlangen können, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Henkel AG & Co. KGaA als bekannt gemacht gilt (§ 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG) ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden (§§ 122 Abs. 2 i.V.m. 22 UmwG). Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger werden in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister der Henkel AG & Co. KGaA auf dieses Recht hingewiesen (§ 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG). Gemäß § 22 Abs. 2 i.V.m. § 122a Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz entrichtet und staatlich überwacht wird. Die Haftungsmasse für die Gläubiger der Henkel AG & Co. KGaA wird durch die Verschmelzung vergrößert. Der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf gilt in Deutschland als bekanntgemacht mit der Veröffentlichung der Angaben betreffend die grenzüberschreitende Verschmelzung gemäß § 122d Satz 2 Nr. 1 bis 4 UmwG in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, d.h. auf der Internetseite Registerbekanntmachungen, die im Internet unter www.registerbekanntmachungen.de abrufbar ist. Der Verschmelzungsplan selbst oder sein Entwurf wird nicht veröffentlicht. 4.1.2 Rechte der Gläubiger nach irischen Vorschriften: Mit Wirksamwerden der Verschmelzung werden Personen oder Unternehmen, die vor dem Wirksamkeitszeitpunkt Gläubiger der Spotless Laundry Ireland Limited waren ab dem Wirksamkeitszeitpunkt Gläubiger der Henkel AG & Co. KGaA, Düsseldorf. 4.1.3 Anspruchsgegner nach Wirksamwerden der Verschmelzung: Die Spotless Laundry Ireland Limited wird vollständig auf die Henkel AG & Co. KGaA verschmolzen werden. Letztere wird folglich mit Wirksamwerden der Verschmelzung neue Schuldnerin aller bislang gegen die Spotless Laundry Ireland Limited bestehenden Forderungen sein. Etwaige Gläubigerrechte sind daher ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung ausschließlich gegen die Henkel AG & Co. KGaA geltend zu machen. 4.2 Rechte der Minderheitsgesellschafter: Bei der Spotless Laundry Ireland Limited gibt es keine Minderheitsgesellschafter. Es handelt sich hier um die Verschmelzung einer 100%igen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist daher nicht bekannt zu machen. 4.3 Anschrift zur Einholung von Auskünften i.S.v. § 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG: Unter folgenden Anschriften können vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften kostenlos eingeholt werden: Betreffend die irische übertragende Gesellschaft: Spotless Laundry Ireland Limited, Management, 70 Sir John Rogersons Quay, Dublin 2, Irland, oder Spotless Laundry Ireland Limited, Geschäftsführung, Henkelstr. 10, 40589 Düsseldorf, Deutschland. Betreffend die deutsche übernehmende Gesellschaft: Henkel AG & Co. KGaA, Geschäftsführung, Henkelstr. 67, 40589 Düsseldorf, Deutschland.

2017-11-28:
Prokuren erloschen: Gerdes, Holger, Neuss, *01.07.1964; Houdayer, Pascal, Düsseldorf, *05.07.1969. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Schwärzler, Jens-Martin, Ravensburg, *23.08.1963. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Dr. Sandrock, Friederike, Düsseldorf, *15.12.1968; Dr. Spahl, Dirk, Köln, *08.12.1970; Wilhelms, Oliver, St. Augustin, *14.06.1968.

2018-01-25:
Prokura erloschen: Bardy, Heike, Düsseldorf, *23.03.1962. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Schlüsener, Andreas, Neuss, *20.08.1967.

2018-02-05:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 16.10.2017 mit der Spotless Laundry Ireland Limited mit Sitz in Dublin/Irland (The Companies Registration Office, 0077016) verschmolzen.

2018-04-13:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2018-05-04:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung der GCP Darex Germany GmbH mit Sitz in Erlangen (AG Kiel, HRB 3972 NO) mit der Henkel AG & Co. KGaA (AG Düsseldorf, HRB 4724) eingereicht worden.

2018-06-07:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht der Niederlande unter Firma Menelaus B. V. mit Sitz in Nieuwegein mit der Kommanditgesellschaft auf Aktien deutschen Rechts unter Firma Henkel AG & Co. KGaA mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 4724) eingereicht worden.Die Menelaus B.V. mit Sitz in Nieuwegein, Niederlande, eingetragen im Handelsregister (Kamer van Koophandel) unter der Nummer 34196793, und die Henkel AG & Co. KGaA mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 4724, beabsichtigen, die Menelaus B.V. als übertragende Gesellschaft auf die Henkel AG & Co. KGaA als übernehmende Gesellschaft unter Auflösung ohne Abwicklung grenzüberschreitend zu verschmelzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Menelaus B.V. ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Henkel AG & Co. KGaA. Für die beteiligten Gesellschaften werden daher gemäß § 122d Satz 2, 3 UmwG in Verbindung mit § 10 HGB die folgenden Angaben bekannt gemacht: 1. Der Entwurf des Verschmelzungsplans vom 16. Mai 2018 wurde beim Handelsregister gemäß § 122d Satz 1 UmwG eingereicht. 2. Rechtsform, Firma und Sitz der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften: 2.1 Menelaus B.V. (übertragende Gesellschaft) Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht der Niederlande Firma: Menelaus B.V. Sitz: Nieuwegein, Niederlande Geschäftsadresse: Brugwal 11, 3432 NZ, Nieuwegein, Niederlande 2.2 Henkel AG & Co. KGaA (übernehmende Gesellschaft) Rechtsform: Kommanditgesellschaft auf Aktien deutschen Rechts Firma: Henkel AG & Co. KGaA Sitz: Düsseldorf, Deutschland Geschäftsadresse: Henkelstr. 67, 40589 Düsseldorf 3. Register, bei denen die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften eingetragen sind sowie die jeweilige Nummer der Eintragung 3.1. Menelaus B.V. Handelsregister (Kamer van Koophandel), Nummer 34196793 3.2 Henkel AG & Co. KGaA Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf, HRB 4724 4. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können 4.1. Rechte der Gläubiger 4.1.1. Rechte der Gläubiger nach den deutschen Vorschriften Den Gläubigem der Henkel AG & Co. KGaA ist Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung erlangen können, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Henkel AG & Co. KGaA als bekannt gemacht gilt (§ 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG) ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden (§§ 122 Abs. 2 i.V.m. 22 UmwG). Dieses Recht steht den Gläubigem jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger werden in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister der Henkel AG & Co. KGaA auf dieses Recht hingewiesen (§ 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG). Gemäß § 22 Abs. 2 i.V.m. § 122a Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz entrichtet und staatlich überwacht wird. Die Haftungsmasse für die Gläubiger der Henkel AG & Co. KGaA wird durch die Verschmelzung vergrößert. Der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf gilt in Deutschland als bekanntgemacht mit der Veröffentlichung der Angaben betreffend die grenzüberschreitende Verschmelzung gemäß § 122d Satz 2 Nr. 1 bis 4 UmwG in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, d.h. auf der Internetseite Registerbekanntmachungen, die im Internet unter www.registerbekanntmachungen.de abrufbar ist. Der Verschmelzungsplan selbst oder sein Entwurf wird nicht veröffentlicht. 4.1.2. Rechte der Gläubiger nach niederländischen Vorschriften Mit Wirksamwerden der Verschmelzung werden Personen oder Unternehmen, die vor dem Wirksamkeitszeitpunkt Gläubiger der Menelaus B.V. waren, ab dem Wirksamkeitszeitpunkt Gläubiger der Henkel AG & Co. KGaA, Düsseldorf. 4.1.3. Anspruchsgegner nach Wirksamwerden der Verschmelzung Die Menelaus B.V. wird vollständig auf die Henkel AG & Co. KGaA verschmolzen werden. Letztere wird folglich mit Wirksamwerden der Verschmelzung neue Schuldnerin aller bislang gegen die Menelaus B.V. bestehenden Forderungen sein. Etwaige Gläubigerrechte sind daher ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung ausschließlich gegen die Henkel AG & Co. KGaA geltend zu machen. 4.2. Rechte der Minderheitsgesellschafter Bei der Menelaus B.V. gibt es keine Minderheitsgesellschafter. Es handelt sich hier um die Verschmelzung einer 100%igen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist daher nicht bekannt zu machen. 4.3. Anschrift zur Einholung von Auskünften i.S.v. § 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG Unter folgenden Anschriften können vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften kostenlos eingeholt werden: Betreffend die niederländische übertragende Gesellschaft: Menelaus B.V. Geschäftsführung Brugwal 11, 3432 NZ, Nieuwegein, Niederlande Betreffend die deutsche übernehmende Gesellschaft: Henkel AG & Co. KGaA Geschäftsführung Henkelstr. 67, 40589 Düsseldorf, Deutschland

2018-07-02:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.06.2018 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.06.2018 mit der GCP Darex Germany GmbH mit Sitz in Norderstedt verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-08-17:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 10.07.2018 mit der Menelaus B.V. mit Sitz in Nieuwegein/Niederlande (Kamer van Koophandel, 34196793) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-09-25:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Erkens, Ann-Kristin, Köln, *06.10.1975; Melcher, Christian, Krefeld, *26.06.1975; Nicol, Sylvie, Düsseldorf, *28.02.1973; Sorgenicht, Stefanie, Solingen, *24.02.1971; Dr. Weber, Nicolas, Düsseldorf, *16.04.1975. Prokurenerloschen: Boone-Arbod Borssat de Laperouse, Guy Marie Bruno, Düsseldorf, *31.12.1968; Dumez, Eric, Grimbergen / Belgien, *03.05.1963.

2019-05-06:
Prokura erloschen: Menges, Kathrin, Düsseldorf, *16.10.1964. Prokura geändert; nunmehr: Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Nicol, Sylvie, Düsseldorf, *28.02.1973.

2019-05-08:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung der The Bergquist Company GmbH mit Sitz in Düsseldorf mit der Henkel AG & Co. KGaA mit Sitz in Düsseldorf eingereicht worden.

2019-05-08:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung der Kombi-Terminal Düsseldorf Investitionsgesellschaft mbH mit Sitz in Düsseldorf mit der Henkel AG & Co. KGaA mit Sitz in Düsseldorf eingereicht worden.

2019-05-08:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung der Henkel Joico Holding GmbH mit Sitz in Düsseldorf mit der Henkel AG & Co. KGaA mit Sitz in Düsseldorf eingereicht worden.

2019-06-12:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.06.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.06.2019 mit der Henkel Joico Holding GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 84531) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-06-14:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.06.2019 mit der Kombi-Terminal Düsseldorf Investitionsgesellschaft mbH mit Sitz in Düsseldorf verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-06-26:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.06.2019 mit der The Bergquist Company GmbH mit Sitz in Halstenbek verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-10-14:
Prokura erloschen: Dr. Reuter, Michael, Hilden, *06.07.1957.

2019-11-08:
Prokura erloschen: Dr. Schütz-Halkova, Zuzana, Düsseldorf, *21.04.1960. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Dr. Bolz, Joachim, Düsseldorf, *20.08.1964.

2020-01-07:
Prokuren erloschen: Van Bylen, Hans, Düsseldorf, *26.04.1961; Dr. Hebeler, Christian, Neuss, *19.01.1971; Dr. Jäckle, Joachim, Haan, *17.08.1959.

2020-04-30:
Prokura geändert; nunmehr: Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Swoboda, Marco, Düsseldorf, *23.09.1971. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Borgstädt, Ulrich, Düsseldorf, *16.10.1981; Dr. Feuerpeil, Lars, Ratingen, *26.06.1970; Rodenberg, Bettina, Hamburg, *12.06.1972; Dr. Scharf, Matthias, Düsseldorf, *27.07.1976. Prokura erloschen: Brenningmeyer, Hanno, Erkrath, *06.06.1957.

2020-06-24:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung der Henkle AG & Co. KGaA mit der Cantica Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 60599) eingereicht worden.

2020-06-24:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung der Henkel AG & Co. KGaA mit der Sonderhoff Services GmbH mit Sitz in Köln (AG Köln, HRB 28711) eingereicht worden.

2020-06-24:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung der Henkel AG & Co. KGaA mit der Sonderhoff Chemicals GmbH mit Sitz in Köln (AG Köln, HRB 36059) eingereicht worden.

2020-07-02:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung der Henkel Erste Verwaltungsgesellschaft mbH mit der Henkel AG & Co. KGaA eingereicht worden.

2020-07-16:
Die Hauptversammlung vom 17.06.2020 hat mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin die Änderung des Artikels 6 Abs. 5 beschlossen. Das mit Beschluss der Hauptversammlung vom 13.04.2015 beschlossene genehmigte Kapital ist durch Zeitablauf erloschen. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 16.06.2025 mit Zustimmung des Gesellschafterausschusses und des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt nominal EURO 43.795.875 durch Ausgabe von bis zu Stück 43.795.875 neuen, auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien ohne Stimmrecht, die bei der Verteilung des Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens den jeweils bestehenden Vorzugsaktien gleichstehen, gegen Bareinlagen zu erhöhen (Gehnemigtes Kapital 2020).

2020-07-20:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2020-08-24:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2020 mit der CANTICA Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Düsseldorf verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-08-26:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2020 mit der Henkel Erste Verwalltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Düsseldorf verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-08-31:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2020 mit der Sonderhoff Services GmbH mit Sitz in Köln verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-09-24:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2020 mit der Sonderhoff Chemicals GmbH mit Sitz in Köln verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-10-01:
Die Hauptversammlung vom 17.06.2020 sowie der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 16.09.2020 haben die Änderung der Satzung in Artikel 20 Absatz 2, Artikel 6 (Aktien) (5) Abs. 2, Artikel 8 (Eintritt und Ausscheiden von persönlich haftenden Gesellschaftern) (6), Artikel 15 (Beschlüsse) (1) und Artikel 28 (Amtsdauer) (3) Satz 3 beschlossen.

2021-01-04:
Prokura erloschen: Risse, Robert, Monheim, *26.10.1958.

2021-01-29:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2021-04-26:
Prokuren erloschen: Melcher, Christian, Krefeld, *26.06.1975; Schlüsener, Andreas, Neuss, *20.08.1967. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Spiegel, Carla, Düsseldorf, *16.07.1975.

2021-05-03:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung der Indola GmbH mit Sitz in Düsseldorf mit der Henkel AG Co. KG mit Sitz in Düseldorf eingereicht worden.

2021-05-03:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung der Clynol GmbH mit Sitz in Hamburg mit der Henkel AG & Co. KGaA mit Sitz in Düsseldorf eingereicht worden.

2021-05-10:
Die Hauptversammlung vom 16.04.2021 hat die Änderung der Satzung in Artikel 15 , Artikel 17 (Vergütung), Artikel 23 (Vorsitz, Teilnahme, Übertragung), Artikel 31 und Artikel 33 (Vergütung) beschlossen.

2021-06-28:
Prokura erloschen: Schwärzler, Jens-Martin, Ravensburg, *23.08.1963. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: König, Wolfgang, Düsseldorf, *02.05.1972.

2021-07-06:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2021 mit der Clynol GmbH mit Sitz in Hamburg verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-07-16:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2021 mit der Indola GmbH mit Sitz in Hamburg verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-04-12:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Monßen, Anita, Düsseldorf, *10.04.1965.

2022-05-04:
Die Hauptversammlung vom 04.04.2022 hat die Änderung der Satzung in Artikel 17 Abs. 2 beschlossen.

2022-05-06:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung der Swania International GmbH (AG Düsseldorf, HRB 95688) mit der Henkel AG Co. KGaA (AG Düsseldorf, HRB 4724) eingereicht worden.

2022-07-11:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.06.2022 sowie des Zustimmungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 21.06.2022 mit der Swania International GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 95688) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-07-11:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.06.2022 mit der Swania International GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 95688) verschmolzen.

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