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Henne Nutzfahrzeuge GmbH

Mercedes, Automobil und Fahrzeugbau, Mietpark..., Unimog Generalvertreter, Baumaschinen, Gebrauchtfahrzeuge, Neufahrzeuge, Geschäftsbereiche, Aufbaugeräte, Kirchheim-Heimstetten, Bauverkehr
Adresse / Anfahrt
Hürderstraße 6
85551 Kirchheim b. München
4x Adresse:

Kaufbacher Ring 9
01723 Kesselsdorf


Hans-Grade-Straße 2
04509 Wiedemar


Am Reiterfeld 8
84329 Wurmannsquick


Sangerhausener Straße 1
06528 Wallhausen


Kontakt
29 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 29 Mitarbeiter
Formell
12x HR-Bekanntmachungen:

2009-01-21:
Geschäftsanschrift: Landsberger Str. 382, 80687 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Speck, Volker Sebastian, Gauting, *30.01.1964. Bestellt: Geschäftsführer: Bogedale, Kai, München, *11.05.1961, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-03-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 09.02.2012 mit Nachtrag vom 19.03.2012 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 4.354,06 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Sitz, Gegenstand des Unternehmens Vertretungsregelung sowie Stammkapital. Neuer Sitz: Kirchheim-Heimstetten, Landkreis München. Geschäftsanschrift: Hürderstraße 6, 85551 Kirchheim-Heimstetten. Neuer Unternehmensgegenstand: Verkauf, Vertrieb, Reparatur und Vermietung von Fahrzeugen des Typs Unimog und ähnlicher Fabrikate und deren Zusatz- und Anbaugeräte, sowie Vornahme aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen. Neues Stammkapital: 260.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schoppe, Marion, München, *18.07.1967. Bestellt: Geschäftsführer: Garr, Christian, Stockelsdorf, *23.02.1973, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-07-18:
Von Amts wegen berichtigt:

2014-07-18:
Der mit der Daimler AG mit dem Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 19360) abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 15.12.1998 ist durch Vertrag vom 18.02./16.05.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2014 hat zugestimmt.

2015-02-13:
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 15.12.1998 mit der Daimler AG mit dem Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 19360) ist durch Aufhebung zum 31.12.2014, 24.00 Uhr beendet. Die Gesellschaft hat am 18.02.2014/16.05.2014 mit der Daimler AG mit dem Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 19360) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 18.06.2014 zugestimmt. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.

2016-01-15:
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 15.12.1998 geändert am 16.05.2014 mit der Daimler AG mit dem Sitz in Stuttgart ist durch Aufhebung zum 31.12.2015 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.

2016-02-05:
Berichtigung der Eintragung Nr. 12 von Amts wegen: Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 18.02.2014/16.05.2014 mit der Daimler AG mit dem Sitz in Stuttgart ist durch Aufhebung zum 31.12.2015 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.

2016-03-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 14.03.2016 hat die Änderung der §§ 1 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 6 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Henne Nutzfahrzeuge GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Verkauf, Vertrieb, Reparatur und Vermietung von Fahrzeugen des Typs Unimog und ähnlicher Fabrikate und deren Zusatz- und Anbaugeräte, sowie Vornahme aller damit zusammenhängender Dienstleistungen, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist.

2016-05-12:
Bestellt: Geschäftsführer: Schlesinger, Frank, Halberstadt, *23.08.1962. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Bogedale, Kai, München, *11.05.1961; Garr, Christian, Stockelsdorf, *23.02.1973.

2017-08-03:
Einzelprokura: Rieger, Thomas Michael, Egling, *19.07.1979.

2019-08-07:
Bestellt: Geschäftsführer: Rieger, Thomas Michael, Egling, *19.07.1979, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Rieger, Thomas Michael, Egling, *19.07.1979.

2021-11-12:
Die BGN Beteiligungsgesellschaft Nutzfahrzeuge GmbH mit dem Sitz in Friedberg ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.11.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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