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Herkules Hebetechnik GmbH

Maschinenbau und Betriebstechnik, Hedson, Drester..., IRT, AirgoMatic, PrepCure, Hammarvägen, UV, Curing
Adresse / Anfahrt
Miramstraße 68b
34123 Kassel
Kontakt
34 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 34 Mitarbeiter
Gründung 1974
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2020-03-05:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.02.2020. Geschäftsanschrift: Miramstraße 68 b, 34123 Kassel. Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Kfz-Werkstattausrüstungen, insbesondere von Hebebühnen, sowie der Spezialmaschinenbau in Verbindung mit Hebegeräten, sowie die industrielle Herstellung, der Verkauf und das Projektieren von wärmetechnischen Geräten und Anlagen, insbesondere für Erwärmungsprozesse. Stammkapital: 4.335.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Meinzer, Dirk, Krefeld, *04.05.1970, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dingel, Andree, Borken , *23.12.1983; Kuntke, Andrea, Meißner, *30.06.1964. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Hedson Technologies Holding AG mit dem Sitz in Kassel (Amtsgericht Kassel, HRB 14486). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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