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Hobelwerk WC Janssen GmbH & Co. KG

W.C, Baumärkte, Baustoffhandel..., Fertigwarenlager, Gehobelt, Hallenräumen, Hobeltechnik, Holzbereich, Sonderprofilen, Wuchsgebieten
Adresse / Anfahrt
Sägemühlenstraße 82-84
26789 Leer (Ostfriesland)
1x Adresse:

Postfach 1567
26765 Leer (Ostfriesland)


Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2014-10-02:
(Gegenstand des Unternehmens sind der Einkauf und Import sowie der Verkauf und Export von Holz aller Art, die Bearbeitung von Holz in einem Säge- und Hobelwerk sowie alle Geschäfte aus dem Wohn- und Baubereich.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Sägemühlenstraße 82-84, 26789 Leer . Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden vertritt er allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden vertreten diese gemeinschaftlich. Persönlich haftender Gesellschafter: Hobelwerk W.C. Janssen Verwaltungs-GmbH, Leer (Amtsgericht Aurich HRB 203151), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Pauw, Uwe, Moormerland, *10.09.1958. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Lühr, Burkhard, Leer, *23.09.1970. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Hobelwerk W.C. Janssen GmbH, Leer (Amtsgericht Aurich, HRB 110910) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.08.2014. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.