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Hochschul-Informations-System GmbH

Erhebung und Typisierung, Studienangebote, Berufsbegleitend..., Hochschul-IT, Hochschulbau, Hochschulorganisation, Hochschulverwaltungen, Sektor Hochschulforschung
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Goseriede 9
30159 Hannover
1x Adresse:

Postfach 2920
30159 Hannover


Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
11x HR-Bekanntmachungen:

2008-09-01:
Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.

2009-05-04:
Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.

2012-01-31:
Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.

2012-03-20:
Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.

2012-07-03:
Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.

2012-08-21:
Nicht mehr Geschäftsführer: Prof. Dr. Leitner, Martin, Hannover, *04.06.1959. Bestellt als Geschäftsführer: Körner, Wolfgang, Hannover, *01.12.1943.

2012-10-23:
Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.

2013-09-24:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 28.08.2013 mit Ergänzung vom 05.09.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2013 Teile ihres Vermögens (die Bereiche Hochschulforschung und Hochschulentwicklung) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die dadurch neu gegründete Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgricht Hannover HRB 210251) übertragen.

2014-01-28:
Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.

2014-04-30:
Prokura erloschen: Dr. Hartung, Bernhard, Hannover, *16.11.1951. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.01.2014 im Wege des Formwechsels in die HIS Hochschul-Informations-System eG mit Sitz in Hannover umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2014-05-05:
Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Hannover GnR 200027) am 02.05.2014 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:

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