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Hochspannungs-Lichttechnik Bernd Ballaschk GmbH

Hindernisfeuer, Ob Windkraft, Perlönliche..., Schornsteinbefeuerung, Anwendungsbereiche, Mastaufsatzleuchte, Beleuchtungsklasse, Straßenleuchte, Mastansatzleuchte, Leuchte
Adresse / Anfahrt
Willischzaweg 48
03096 Burg (Spreewald)
1x Adresse:

Stradower Weg 27
03226 Vetschau /Spreewald


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2008-10-23:
Gegenstand: Die Entwicklung und die Produktion von LED-Feuern und -Leuchten sowie die Lieferung und die Montage bzw. Komplettmontierung und Wartung von Flughindernisbefeuerungsanlagen und Elektroanlagen. Grund- oder Stammkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer:; 1. Ballaschk, Bernd, *10.03.1956, Burg (Spreewald); mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Ballaschk, Sabine, geb. Schuster, *12.07.1957, Burg (Spreewald); mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 19.12.2007 mit Änderung vom 24.07.2008 hinsichtlich § 1 (Firma und Sitz) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens); Die Gesellschaft ist entstanden durch Übertragung von Teilen des Vermögens als Gesamtheit aus dem Vermögen des von Herrn Bernd Ballaschk, Burg (Spreewald), geb. 10.03.1956, als Inhaber unter der Firma "Bernd Ballaschk Hochspannungs-Lichttechnik e.K." mit Niederlassung in Burg (Spreewald) (Amtsgericht Cottbus, HRA 1842) betriebenen Unternehmens auf Grund des Spaltungsplans vom 19.12.2007. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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