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Hofatelier MH UG (haftungsbeschränkt)

Bekleidungsgeschäft für Herren
Adresse / Anfahrt
Regensburger Straße 6
93080 Pentling
1x Adresse:

Werftstraße 15
93059 Regensburg


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2019-10-22:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.09.2019. Geschäftsanschrift: Regensburger Straße 6, 93080 Pentling. Gegenstand des Unternehmens: Handel mit Maßbekleidung und Maßkonfektion (Anzug, Hosen, Hemden, Mäntel) sowie Accessoires (Socken, Krawatten, Einstecktücher, Manschettenknöpfe). Stammkapital: 10.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Haubner, Maximilian, Pentling-Graßlfing, *20.05.1994, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-07-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.06.2020 hat die Änderung der Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Regensburg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Werftstraße 15, 93059 Regensburg.

2021-12-31:
Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2021 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Haubner Maximilian, Pentling, OT Graßlfing, *20.05.1994, verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma Hofatelier Haubner e.K. mit dem Sitz in Pentling geführt. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.