Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Holl AG

Taxi, Leistungsprämie, Inge's Minicar..., Inges Personenbeförderung, Finest, Taxichauffeur, Limousine, AktG, Anstellung, Anruf-Linien-Taxi, Krankenbeförderung
Adresse / Anfahrt
Michelbacher Straße 7
76571 Gaggenau
6x Adresse:

Joseph-Loreye-Straße 1
76437 Rastatt


Baccarat-Straße 13
76593 Gernsbach


August-Schneider-Straße 26
76571 Gaggenau


Aschmattstraße 5
76532 Baden-Baden


Pulverhausstraße 38
76135 Karlsruhe


Aschmattsr 5
76532 Baden-Baden


Kontakt
8 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 8 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2018-08-08:
Aktiengesellschaft. Satzung vom 18.06.2018. Geschäftsanschrift: Michelbacher Straße 7, 76571 Gaggenau. Gegenstand: Die Durchführung und Vermittlung des Verkehrs mit Kraftfahrzeugen im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes sowie der Handel mit Kraftfahrzeugen und deren Ersatzteilen. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Vorstand: Holl, Dirk, Gaggenau, *26.07.1975, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Holl, Edeltraud, geb. Ball, Gaggenau, *03.03.1947. Die Gesellschaft ist entstanden infolge Ausgliederung eines Teiles des von der Einzelkauffrau Holl, Edeltraud, geb. Ball, Gaggenau, *03.03.1947 als Inhaberin der Firma "Taxi - Holl Edeltraud Holl e.K.", Gaggenau (Amtsgericht Mannheim HRA 520780) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 18.06.2018. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing