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Holzverarbeitung Tim Klünder GmbH

Datenverarbeitung, Unternehmen, Kanzel..., Erdnägel, Halb-offene, Stangenholz, Kanzeln, Baumleiter, Drückjagdbock, Holzpackmittel, Schlafkanzel
Adresse / Anfahrt
Brückenhof 1a
56479 Hellenhahn-Schellenberg
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2020-09-04:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.08.2020. Geschäftsanschrift: Brückenhof 1a, 56479 Hellenhahn-Schellenberg. Gegenstand: Herstellung von Holzpackmitteln sowie Reviereinrichtungen und Erbringung von Dienstleistungen rund um diese Produkte einschließlich einer Übernahme der persönlichen Haftung bei Personengesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin . Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Klünder, Tim, Waldbrunn-Fussingen, *08.06.1990, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Klünder, Tim, *08.06.1990 unter der Firma Holzverarbeitung Tim Klünder e. K. mit Sitz in Hellenhahn-Schellenberg (Amtsgericht Montabaur HRA 22389) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 12.08.2020 mit Ergänzung vom 28.08.2020. Wirksam aufgrund gleichzeitiger Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.