Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Holzzentrum24 Prikker GmbH

Holzmarkt, Verjährungsbeginn, Gesamtbewertungen..., Rückerstattungsrichtlinien, Handelsgeschäft
Adresse / Anfahrt
Westerwieke 42
26802 Moormerland
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2016-01-21:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.03.2013 Die Gesellschafterversammlung vom 04.11.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Minden (bisher Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 13506) nach Moormerland-Jheringsfehn beschlossen. Geschäftsanschrift: Westerwieke 40, 26802 Moormerland-Jheringsfehn. Gegenstand: Handel mit Holz, Baustoffen und Zubehör. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Stolle, Wieland, Nienburg, *14.03.1978, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-02-01:
Bestellt als Geschäftsführer: Prikker, Weert-Peters, Holtland, *26.12.1959, einzelvertretungsberechtigt.

2021-10-07:
Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.08.2021 im Wege des Formwechsels in die Holzzentrum24 Prikker GmbH & Co. KG umgewandelt. Der Formwechsel wird am heutigen Tage, mit Eintragung des neuen Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.