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Truckenmüller & Company GmbH

Unternehmerberatung, Ihnen Managementunterstützung, IMACOS sowie T&C..., Webseiten von IMACOS, WerteAG, Unternehmenswerte, Interimsmanagement
Adresse / Anfahrt
Mörikestraße 11
70178 Stuttgart
1x Adresse:

Schellbergstraße 8
70188 Stuttgart


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3x HR-Bekanntmachungen:

2007-09-10:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.08.2007 und Nachtrag 03.09.2007. Gegenstand: Die Erbringung von Beratungs- und Managementleistungen auf den Gebieten: - Mergers & Acquisitions - Corporate Finance - Portfolioberatung, strategische Unternehmensberatung - Unternehmer-Nachfolgeberatung - Sanierungsberatung und Krisenmanagement - Interim Management im In- und Ausland sowie die Vornahme aller dazu förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte, soweit es sich nicht um Geschäfte handelt, die der Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz bedürfen oder nach dem Steuerberatungsgesetz den zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugten Personen vorbehalten sind oder als betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, Wirtschaftsprüfern als berufliche Aufgabe zugewiesen sind. Ferner sind die Tätigkeiten des § 34 c Gewerbeordnung ausgeschlossen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam. Geschäftsführer: Dr. Truckenmüller, Till W., Stuttgart, *23.07.1957, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2011-09-12:
Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 10.08.2011 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Truckenmüller & Struck Gesellschaft für finanzstrategische Unternehmerberatung mbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 23306) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2011-09-19:
Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 07.09.2011 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.

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