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Huber Sanierungsbetrieb GmbH & Co. KG Costa Huber

Baugewerbe, Roh, Sanierungsarbeiten..., Albauten, Euregio, Altbauten, Kellerabdichtung Wohnhaus
Adresse / Anfahrt
Virchowstraße 8
52146 Würselen
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 1 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2017-07-27:
Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Virchowstr. 8, 52146 Würselen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Huber Verwaltungs GmbH, Würselen (Amtsgericht Aachen HRB 21331), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-08-09:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 02.08.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.08.2017 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Huber, Costa, Würselen, geboren am 29.08.1975 unter der Firma Costa Huber Sanierungsbetrieb e.K. in Würselen betriebenen Unternehmens im Wege der Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-08-09:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 09.08.2017 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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