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"Humanopolis" Private Siedlungsgemeinschaft GmbH

Willen, Gemüt, Einsichtige..., Erziehung...die, Hinarbeiten...allein, Ertüchtigung, Waldorfschule, Einsichten, Verselbständigung
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Groß Malchau 50
29597 Stoetze
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4 Ansprechpartner/Personen
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mind. 4 Mitarbeiter
Formell
12x HR-Bekanntmachungen:

2009-06-25:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.05.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Humanopolis Pädagogische Arbeitsgemeinschaft GmbH. Geschäftsanschrift: Groß Malchau 50, 29597 Stoetze.

2009-09-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.08.2009 hat die insgesamte Neufassung des Gesellschaftsvertrages und damit unter anderem die Änderung in § 6 (Geschäftsführung) beschlossen. Nicht mehr Geschäftsführer: Laber, Dietrich, Reinstorf, *28.09.1943. Personenbezogene Daten berichtigt, nun: Geschäftsführer: Prigge, Helmut, Stoetze, *27.03.1949.

2011-06-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 05.04.2011 hat Änderungen des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck der Gesellschaft) und in § 8 (Gesellschafterbeschlüsse, Stimmrecht) beschlossen. Zweck geändert, nun neuer Unternehmensgegenstand: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung wissenschaftlicher Zwecke und die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung, ferner die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i. S. des § 53 Abgabenordnung. Der Gesellschaftszweck soll u. a. dadurch verwirklicht werden, daß die Gesellschaft gegenüber hilfsbedürftigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen berufliche Eingliederungshilfe auf geisteswissenschaftlicher Grundlage leistet. Inhaltlich ist diese Erziehungshilfe vor allem darauf gerichtet, im Rahmen anerkannter Berufsausbildungsverhältnisse oder dort, wo dieses individuell nicht möglich ist, zumindest im Rahmen von Anlern- bzw. Berufsvorbereitungsverhältnissen und als Hilfe zur Ausübung einer angemessenen Tätigkeit berufsfachliche Ausbildungsleistung, möglichst mit dem Ziel eines ordnungsgemäßen Ausbildungsabschlusses, zu erbringen. In diesem Zusammenhang will die Gesellschaft mit sozialpädagogisch und arbeitstherapeutisch qualifizierten Fachkräften im Land- und Gartenbau, in der Hauswirtschaft, im Handwerk und in kaufmännischer Verwaltung berufsfördernde Eingliederungshilfe als Jugendberufshilfe nach dem SGB VIII 2. Kapitel, 1. Abschnitt § 13 und 4. Abschnitt §§ 27, 34, 41 und 35a unter Einbeziehung auch von Eingliederungshilfen nach Abs. 3 und auch für Behinderte im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 2 SGB I leisten, insbesondere - Hilfen zur Erhaltung und Erlangung eines Arbeitsplatzes, - Berufsfindung, Arbeitserprobung und Berufsvorbereitung, - berufliche Anpassung, Ausbildung, Fortbildung und Umschulung, - sonstige Hilfen zur Förderung einer Erwerbs- oder Berufstätigkeit und zur Ausübung einer angemessenen Tätigkeit, soweit berufsfördernde Leistungen nicht möglich sind. 3. Die Gesellschaft arbeitet in den allgemeinen pädagogischen Inhalten eng mit der Stiftung Kulturpädagogischer Initiativbund GmbH, Groß Malchau, und den hier tätigen Erziehern zusammen. Zweck der Gesellschaft ist es weiter, dafür Sorge zu tragen, daß diejenigen Vermögenswerte, Wirtschaftsgüter und landschaftlichen Nutzflächen zur Verfügung stehen, die für die genannten Arbeitsbereiche benötigt werden. Es sollen ebenso Gebäude und Einrichtungen für die Jugend- und Lehrlingsbetreuung, für die Berufsausbildungsgänge, für Seminare der Erwachsenenbildung, einschließlich der benötigten Grundstücksareale geschaffen und immer weiter verbessert werden. 4. Zusammenarbeit mit der nicht rechtsfähigen "Humanopolis -Treuhandstiftung" im Rahmen ihrer satzungsgemäßen, gemeinnützigen Aufgaben. 5. Die Gesellschaft kann im Rahmen ihrer mildtätigen Tätigkeit gem. § 53 AO auch wirtschaftlich hilfsbedürftige Personen unterstützen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Soweit die Gesellschafter natürliche Personen sind, erhalten sie bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 6. Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall ihres Zweckes fällt das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen übersteigt der Stiftung Kulturpädagogischer Initiativbund GmbH in Groß Malchau 50, 29597 Stoetze zu. Der Empfänger hat das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Nicht mehr Geschäftsführer: Krüger, Dietmar, Stoetze, *29.09.1950.

2012-04-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.03.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung wissenschaftlicher Zwecke und die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung, ferner die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i. S. des § 53 Abgabenordnung. Der Gesellschaftszweck soll u. a. dadurch verwirklicht werden, daß die Gesellschaft gegenüber hilfsbedürftigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen berufliche Eingliederungshilfe auf geisteswissenschaftlicher Grundlage leistet. Inhaltlich ist diese Erziehungshilfe vor allem darauf gerichtet, im Rahmen anerkannter Berufsausbildungsverhältnisse oder dort, wo dieses individuell nicht möglich ist, zumindest im Rahmen von Anlern- bzw. Berufsvorbereitungsverhältnissen und als Hilfe zur Ausübung einer angemessenen Tätigkeit berufsfachliche Ausbildungsleistung, möglichst mit dem Ziel eines ordnungsgemäßen Ausbildungsabschlusses, zu erbringen. In diesem Zusammenhang will die Gesellschaft mit sozialpädagogisch und arbeitstherapeutisch qualifizierten Fachkräften im Land- und Gartenbau, in der Hauswirtschaft, im Handwerk und in kaufmännischer Verwaltung berufsfördernde Eingliederungshilfe als Jugendberufshilfe nach dem SGB VIII 2. Kapitel, 1. Abschnitt § 13 und 4. Abschnitt §§ 27, 34, 41 und 35a unter Einbeziehung auch von Eingliederungshilfen nach Abs. 3 und auch für Behinderte im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 2 SGB I leisten, insbesondere - Hilfen zur Erhaltung und Erlangung eines Arbeitsplatzes, - Berufsfindung, Arbeitserprobung und Berufsvorbereitung, - berufliche Anpassung, Ausbildung, Fortbildung und Umschulung, - sonstige Hilfen zur Förderung einer Erwerbs- oder Berufstätigkeit und zur Ausübung einer angemessenen Tätigkeit, soweit berufsfördernde Leistungen nicht möglich sind. 3. Die Gesellschaft arbeitet in den allgemeinen pädagogischen Inhalten eng mit der Stiftung Kulturpädagogischer Initiativbund GmbH, Groß Malchau, und den hier tätigen Erziehern zusammen. Zweck der Gesellschaft ist es weiter, dafür Sorge zu tragen, daß diejenigen Vermögenswerte, Wirtschaftsgüter und landschaftlichen Nutzflächen zur Verfügung stehen, die für die genannten Arbeitsbereiche benötigt werden. Es sollen ebenso Gebäude und Einrichtungen für die Jugend- und Lehrlingsbetreuung, für die Berufsausbildungsgänge, für Seminare der Erwachsenenbildung, einschließlich der benötigten Grundstücksareale geschaffen und immer weiter verbessert werden. 4. Die Gesellschaft kann im Rahmen ihrer mildtätigen Tätigkeit gem. § 53 AO auch wirtschaftlich hilfsbedürftige Personen unterstützen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Soweit die Gesellschafter natürliche Personen sind, erhalten sie bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 5. Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall ihres Zweckes fällt das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen übersteigt der Stiftung Kulturpädagogischer Initiativbund GmbH in Groß Malchau 50, 29597 Stoetze zu. Der Empfänger hat das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.

2012-07-26:
Die Gesellschafterversammlung vom 05.07.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung wissenschaftlicher Zwecke und die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung, ferner die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i. S. des § 53 Abgabenordnung. Der Gesellschaftszweck soll u. a. dadurch verwirklicht werden, dass die Gesellschaft gegenüber hilfsbedürftigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen berufliche Eingliederungshilfe auf geisteswissenschaftlicher Grundlage leistet. Inhaltlich ist diese Erziehungshilfe vor allem darauf gerichtet, im Rahmen anerkannter Berufsausbildungsverhältnisse oder dort, wo dieses individuell nicht möglich ist, zumindest im Rahmen von Anlern- bzw. Berufsvorbereitungsverhältnissen und als Hilfe zur Ausübung einer angemessenen Tätigkeit berufsfachliche Ausbildungsleistung, möglichst mit dem Ziel eines ordnungsgemäßen Ausbildungsabschlusses, zu erbringen. In diesem Zusammenhang will die Gesellschaft mit sozialpädagogisch und arbeitstherapeutisch qualifizierten Fachkräften im Land- und Gartenbau, in der Hauswirtschaft, im Handwerk und in kaufmännischer Verwaltung berufsfördernde Eingliederungshilfe als Jugendberufshilfe nach dem SGB VIII 2. Kapitel, 1. Abschnitt § 13 und 4. Abschnitt §§ 27, 34, 41 und 35 a unter Einbeziehung auch von Eingliederungshilfen nach Abs. 3 und auch für Behinderte im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 2 SGB I leisten, insbesondere Hilfen zur Erhaltung und Erlangung eines Arbeitsplatzes; Berufsfindung, Arbeitserprobung und Berufsvorbereitung; berufliche Anpassung, Ausbildung, Fortbildung und Umschulung; sonstige Hilfen zur Förderung einer Erwerbs- oder Berufstätigkeit und zur Ausübung einer angemessenen Tätigkeit, soweit berufsfördernde Leistungen nicht möglich sind. 3. Die Gesellschaft arbeitet in den allgemeinen pädagogischen Inhalten eng mit der Stiftung Kulturpädagogischer Initiativbund GmbH, Groß Malchau, und den hier tätigen Erziehern zusammen. Zweck der Gesellschaft ist es weiter, dafür Sorge zu tragen, dass diejenigen Vermögenswerte, Wirtschaftsgüter und landschaftlichen Nutzflächen zur Verfügung stehen, die für die genannten Arbeitsbereiche benötigt werden. Es sollen ebenso Gebäude und Einrichtungen für die Jugend- und Lehrlingsbetreuung, für die Berufsausbildungsgänge, für Seminare der Erwachsenenbildung, für Menschen die behindert oder von Behinderung bedroht sind, einschließlich der benötigten Grundstücksareale geschaffen und immer weiter verbessert werden. 4. Die Gesellschaft kann im Rahmen ihrer mildtätigen Tätigkeit gem. § 53 AO auch wirtschaftlich hilfsbedürftige Personen unterstützen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Soweit die Gesellschafter natürliche Personen sind, erhalten sie bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 5. Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall ihres Zweckes fällt das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen übersteigt der Stiftung Kulturpädagogischer Initiativbund GmbH in Groß Malchau 50, 29597 Stoetze zu. Der Empfänger hat das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.

2012-12-20:
Die Gesellschafterversammlung vom 13.11.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck der Gesellschaft) und § 7 (Besondere Vertreter) und mit ihr eine Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, der Wohlfahrtspflege, der Wissenschaft und der Forschung und die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung, die Förderung der Hilfe für Behinderte sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i. S. des § 53 Abgabenordnung. Der Gesellschaftszweck soll u. a. dadurch verwirklicht werden, daß die Gesellschaft gegenüber hilfsbedürftigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen berufliche Eingliederungshilfe auf geisteswissenschaftlicher Grundlage leistet. Inhaltlich ist diese Erziehungshilfe vor allem darauf gerichtet, im Rahmen anerkannter Berufsausbildungsverhältnisse oder dort, wo dieses individuell nicht möglich ist, zumindest im Rahmen von Anlern- bzw. Berufsvorbereitungsverhältnissen und als Hilfe zur Ausübung einer angemessenen Tätigkeit berufsfachliche Ausbildungsleistung, möglichst mit dem Ziel eines ordnungsgemäßen Ausbildungsabschlusses, zu erbringen. In diesem Zusammenhang will die Gesellschaft mit sozialpädagogisch und arbeitstherapeutisch qualifizierten Fachkräften im Land- und Gartenbau, in der Hauswirtschaft, im Handwerk und in kaufmännischer Verwaltung berufsfördernde Eingliederungshilfe als Jugendberufshilfe nach dem SGB VIII 2. Kapitel, 1. Abschnitt § 13 und 4. Abschnitt §§ 27, 34, 41 und 35a unter Einbeziehung auch von Eingliederungshilfen nach Abs. 3 und auch für Behinderte im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 2 SGB I leisten, insbesondere - Hilfen zur Erhaltung und Erlangung eines Arbeitsplatzes, - Berufsfindung, Arbeitserprobung und Berufsvorbereitung, - berufliche Anpassung, Ausbildung, Fortbildung und Umschulung, - sonstige Hilfen zur Förderung einer Erwerbs- oder Berufstätigkeit und zur Ausübung einer angemessenen Tätigkeit, soweit berufsfördernde Leistungen nicht möglich sind. Die Gesellschaft verwirklicht ihren Zweck zudem durch die Eingliederungshilfe im Sinne des § 53 SGB XII. Hierzu ermöglicht und erleichtert sie den seelisch behinderten Jungendlichen eine Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft, indem sie drohende Behinderung verhütet oder eine Behinderung oder deren Folgen beseitigt oder mildert. Die Gesellschaft bietet den Jugendlichen während ihrer Teilnahme an den vorgenannten Bildungsmaßnahmen oder Eingliederungsmaßnahmen die Möglichkeit einer Unterkunft im sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen an gemäß § 13 Abs. 3 SGB VIII. 3. Die Gesellschaft arbeitet in den allgemeinen pädagogischen Inhalten eng mit der Stiftung CULTURUM GmbH Groß Malchau, und den hier tätigen Erziehern zusammen. Zweck der Gesellschaft ist es weiter, dafür Sorge zu tragen, daß diejenigen Vermögenswerte, Wirtschaftsgüter und landschaftlichen Nutzflächen zur Verfügung stehen, die für die genannten Arbeitsbereiche benötigt werden. Es sollen ebenso Gebäude und Einrichtungen für die Jugend- und Lehrlingsbetreuung, für die Berufsausbildungsgänge, für Seminare der Erwachsenenbildung, für Menschen die behindert oder von Behinderung bedroht sind, einschließlich der benötigten Grundstücksareale geschaffen und immer weiter verbessert werden. 4. Die Gesellschaft kann im Rahmen ihrer mildtätigen Tätigkeit gem. § 53 AO auch wirtschaftlich hilfsbedürftige Personen unterstützen. 5. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Soweit die Gesellschafter natürliche Personen sind, erhalten sie bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 6. Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall ihres Zweckes fällt das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen übersteigt der Stiftung CULTURUM GmbH in Groß Malchau 50, 29597 Stoetze zu, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat.

2013-09-19:
Nicht mehr Geschäftsführer: Krüger, Wolfgang, Reinstorf. Einzelprokura: Krüger, Wolfgang, Stoetze, *08.09.1952.

2016-04-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.03.2016 hat die komplette Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr auch eine Änderung in § 2 beschlossen. Gegenstand geändert, nun neuer Unternehmensgegenstand: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, der Wohlfahrtspflege, der Wissenschaft und der Forschung und die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung, die Förderung der Hilfe für Behinderte sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i. S. des § 53 Abgabenordnung, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Zweck der Gesellschaft ist auch die Förderung von Kunst und Kultur. 3. Der Gesellschaftszweck soll u. a. dadurch verwirklicht werden, daß die Gesellschaft gegenüber hilfsbedürftigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen berufliche Eingliederungshilfe auf geisteswissenschaftlicher Grundlage leistet. Inhaltlich ist diese Erziehungshilfe vor allem darauf gerichtet, im Rahmen anerkannter Berufsausbildungsverhältnisse oder dort, wo dieses individuell nicht möglich ist, zumindest im Rahmen von Anlern- bzw. Berufsvorbereitungsverhältnissen und als Hilfe zur Ausübung einer angemessenen Tätigkeit berufsfachliche Ausbildungsleistung, möglichst mit dem Ziel eines ordnungsgemäßen Ausbildungsabschlusses, zu erbringen. In diesem Zusammenhang will die Gesellschaft mit sozialpädagogisch und arbeitstherapeutisch qualifizierten Fachkräften im Land- und Gartenbau, in der Hauswirtschaft, im Handwerk und in kaufmännischer Verwaltung berufsfördernde Eingliederungshilfe als Jugendberufshilfe nach dem SGB VIII 2. Kapitel, 1. Abschnitt § 13 und 4. Abschnitt §§ 27, 34, 41 und 35a unter Einbeziehung auch von Eingliederungshilfen nach Abs. 3 und auch für Behinderte im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 2 SGB I leisten, insbesondere Hilfen zur Erhaltung und Erlangung eines Arbeitsplatzes, Berufsfindung, Arbeitserprobung und Berufsvorbereitung, berufliche Anpassung, Ausbildung, Fortbildung und Umschulung, sonstige Hilfen zur Förderung einer Erwerbs- oder Berufstätigkeit und zur Ausübung einer angemessenen Tätigkeit, soweit berufsfördernde Leistungen nicht möglich sind. 4. Die Gesellschaft verwirklicht ihren Zweck zudem durch die Eingliederungshilfe im Sinne des § 53 SGB XII. Hierzu ermöglicht und erleichtert sie den seelisch behinderten Jugendlichen eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, indem sie drohende Behinderung verhütet oder eine Behinderung oder deren Folgen beseitigt oder mildert. 5. Die Gesellschaft bietet den Jugendlichen während ihrer Teilnahme an den vorgenannten Bildungsmaßnahmen oder Eingliederungsmaßnahmen die Möglichkeit einer Unterkunft im sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen an gemäß § 13 Abs. 3 SGB VIII. 6. Die Gesellschaft arbeitet in den allgemeinen pädagogischen Inhalten eng mit der Stiftung CULTURUM GmbH, Groß Malchau, und den hier tätigen Erziehern zusammen. Zweck der Gesellschaft ist es weiter, dafür Sorge zu tragen, daß diejenigen Vermögenswerte, Wirtschaftsgüter und landschaftlichen Nutzflächen zur Verfügung stehen, die für die genannten Arbeitsbereiche benötigt werden. Es sollen ebenso Gebäude und Einrichtungen für die Jugend- und Lehrlingsbetreuung, für die Berufsausbildungsgänge, für Seminare der Erwachsenenbildung, für Menschen die behindert oder von Behinderung bedroht sind, einschließlich der benötigten Grundstücksareale geschaffen und immer weiter verbessert werden. 7. Die Gesellschaft kann im Rahmen ihrer mildtätigen Tätigkeit gem. § 53 AO auch wirtschaftlich hilfsbedürftige Personen unterstützen. 8. Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall ihres Zweckes fällt das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen übersteigt der Stiftung CULTURUM GmbH in Groß Malchau 50, 29597 Stoetze zu, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat. 9. Die Gesellschaft kann die vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke auch dadurch verwirklichen, dass sie gemäß § 58 Nr.1 AO Mittel für andere steuerbegünstigte Körperschaften beschafft, die der Förderung der vorgenannten Zwecke dienen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigen Zwecke zu verwenden.

2017-08-31:
Die Gesellschafterversammlung vom 07.08.2017 hat Änderungen des Gesellschaftsvertrages in § 2 , § 7 (Organe der Gesellschaft) und in § 8 (Geschäftsführung) beschlossen. § 9 (Besondere Vertreter) ist aufgehoben, die Nummerierung der folgenden Paragrafen angepasst worden. Ferner wurden - ausgehend von der bisherigen Nummerierung- geändert: § 10 (Gesellschafterbeschlüsse, Stimmrecht), § 11 (Gesellschafterversammlung), § 12 (Außerordentliche Gesellschafterversammlung), § 13 (Jahresabschluss) und § 14 (Salvatorische Klausel). Gegenstand geändert, nun: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, der Wohlfahrtspflege, der Wissenschaft und der Forschung und die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung, die Förderung der Hilfe für Behinderte sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i. S. des § 53 Abgabenordnung, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Zweck der Gesellschaft ist auch die Förderung von Kunst und Kultur. 3. Der Gesellschaftszweck soll u. a. dadurch verwirklicht werden, daß die Gesellschaft gegenüber hilfsbedürftigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen berufliche Eingliederungshilfe auf geisteswissenschaftlicher Grundlage leistet. Inhaltich ist diese Erziehungshilfe vor allem darauf gerichtet, im Rahmen anerkannter Berufsausbildungsverhältnisse oder dort, wo dieses individuell nicht möglich ist, zumindest im Rahmen von Anlern- bzw. Berufsvorbereitungsverhältnissen und als Hilfe zur Ausübung einer angemessenen Tätigkeit berufsfachliche Ausbildungsleistung, möglichst mit dem Ziel eines ordnungsgemäßen Ausbildungsabschlusses, zu erbringen. In diesem Zusammenhang will die Gesellschaft mit sozialpädagogisch und arbeitstherapeutisch qualifizierten Fachkräften im Land- und Gartenbau, in der Hauswirtschaft, im Handwerk und in kaufmännischer Verwaltung berufsfördernde Eingliederungshilfe als Jugendberufshilfe nach dem SGB VIII 2. Kapitel, 1. Abschnitt § 13 und 4. Abschnitt §§ 27, 34, 41 und 35a unter Einbeziehung auch von Eingliederungshilfen nach Abs. 3 und auch für Behinderte im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 2 SGB I leisten, insbesondere - Hilfen zur Erhaltung und Erlangung eines Arbeitsplatzes, - Berufsfindung, Arbeitserprobung und Berufsvorbereitung, - berufliche Anpassung, Ausbildung, Fortbildung und Umschulung, - sonstige Hilfen zur Förderung einer Erwerbs- und Berufstätigkeit und zur Ausübung einer angemessenen Tätigkeit, soweit berufsfördernde Leistungen nicht möglich sind. 4. Die Gesellschaft verwirklicht ihren Zweck zudem durch die Eingliederungshilfe im Sinne des § 53 SGB XII. Hierzu ermöglicht und erleichtert sie den seelisch behinderten Jugendlichen eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, indem sie drohende Behinderung verhütet oder eine Behinderung oder deren Folgen beseitigt oder mildert. 5. Die Gesellschaft bietet Jugendlichen während ihrer Teilnahme an den vorgenannten Bildungsmaßnahmen oder Eingliederungsmaßnahmen die Möglichkeit einer Unterkunft im sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen an gemäß § 13 Abs. 3 SGB VIII. 6. Die Gesellschaft arbeitet in den allgemeinen pädagogischen Inhalten eng mit der Stiftung CULTURUM GmbH, Groß Malchau, und den hier tätigen Erziehern zusammen. Zwecke der Gesellschaft ist er weiter, dafür Sorge zu tragen, daß diejenigen Vermögenswert, Wirtschaftsgüter und landschaftlichen Nutzflächen zur Verfügung stehen, die für die Einrichtung für die Jugend- und Lehrlingsbetreuung, für die Berufsausbildungsgänge, für Seminare der Erwachsenenbildung, für Menschen die behindert oder von Behinderungen bedroht sind, einschließlich der benötigten Grundstücksareale geschaffen und immer weiter verbessert werden. 7. Die Gesellschaft kann im Rahmen ihrer mildtätigen Tätigkeit gem. § 33 AO auch wirtschaftlich hilfsbedürftigen Personen unterstützen. 8. Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall ihres Zweckes fällt das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschaft und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen übersteigt der Stiftung CULTURUM GmbH in Groß Malchau 50, 29397 Stoetze zu, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu verwenden hat. 9. Die Gesellschaft kann die vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke auch dadurch verwirklichen, dass sie gemäß § 59 Nr. 1 AO Mittel für andere steuerbegünstigte Körperschaften beschafft, die der Förderung der vorgenannten Zwecke dienen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für Ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Die Gesellschaft hat zwei oder mehrere Geschäftsführer. Jeweils zwei Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft gemeinsam. Nicht mehr Geschäftsführer: Prigge, Helmut, Stoetze, *27.03.1949. Bestellt als Geschäftsführer: Laber, Dietrich, Lüchow OT Jabel, *28.09.1943; Rauchbach, Rembert, Stoetze, *25.04.1948.

2017-09-05:
Wohnort von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Laber, Dietrich, Stoetze, *28.09.1943; Rauchbach, Rembert, Lüchow OT Jabel, *25.04.1948.

2020-01-14:
Bestellt als Geschäftsführer: Dueholml, Frithjof, Stoetze, *26.09.1984; Wahlich, Janna, Stoetze, *23.05.1981.

2020-01-22:
Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Dueholm, Frithjof, Stoetze, *26.09.1984.

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