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Hydraulik Service Wendel MOT - IN GmbH

Außenbüro, Stammhaus
Adresse / Anfahrt
Neue Straße 17
58135 Hagen
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2007-02-16:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28. November 2006. Gegenstand: die Planung, Konstruktion und der Vertrieb von hydraulischen Aggregaten, Anlagen und Zubehörteilen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wendel, Peter, Hagen, *11.04.1958, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-06-12:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Neue Straße 17, 58135 Hagen.

2020-08-11:
Die Gesellschafterversammlung vom 31.07.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Hydraulik Service Wendel MOT - IN GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.07.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.07.2020 mit der MOT - IN Motorinstandsetzung und Präzisionsschleiferei Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Hagen (Amtsgericht Hagen, HRB 943) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.