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CNC-Technik Andreas Jansen GmbH

Maschinenbau und Betriebstechnik, Frästeile und Bohrteile, Serienteilen..., Drehteile, Stückzahlen, Auftragsfertigung
Adresse / Anfahrt
Otto-von-Guericke-Ring 6
49811 Lingen (Ems)
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2013-01-14:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.11.2012 mit Änderung vom 14.12.2012. Geschäftsanschrift: Otto-von-Guericke-Ring 6, 49811 Lingen (Ems). Gegenstand: Die Entwicklung, der Handel, die Montage, die Produktion sowie die Reparatur von Hydraulikzylindern und deren Herstellung der Einzelteile. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Jansen, Andreas, Lingen, *10.11.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-08-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.08.2019 hat im Rahmen der Verschmelzung eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: CNC-Technik Andreas Jansen GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.08.2019 mit der CNC-Technik Andreas Jansen GmbH mit Sitz in Lingen (Amtsgericht Osnabrück HRB 100457) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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