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IDAP Informationsmanagement GmbH

Unternehmensberatung, Kurzzeitiges, Zusatzlösungen..., Besuchs, Cockpits, Optimierungspotentiale, Add-Ons
Adresse / Anfahrt
Leyboldstraße 12
50354 Hürth
Kontakt
15 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 15 Mitarbeiter
Gründung 1991
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2006-02-10:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Buchem, Andreas, Pulheim, *07.12.1968.

2008-02-13:
Nicht mehr Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Schleef-Stegmann, Gerhard.

2009-03-11:
Bestellt als Geschäftsführer: Buchem, Andreas, Bergheim, *07.12.1968, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Buchem, Andreas. Geschäftsanschrift: Leyboldstraße 12, 50354 Hürth.

2010-04-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.03.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 Abs. 5 (Geschäftsführung - Vertretung) beschlossen. Nicht mehr Geschäftsführer: Christen, Heinz-Günther, Unternehmensberater, Bonn, *01.03.1950.

2015-09-02:
Nicht mehr Geschäftsführer: Poensgen, Walter, Nettersheim, *14.04.1950; Weber, Hans Herbert, Bonn, *19.04.1952. Bestellt als Geschäftsführer: Guthöhrlein, Jürgen Christof, Billigheim-Ingenheim, *13.04.1972.

2017-01-19:
Bestellt als Geschäftsführer: Loosen, Jörg, Remagen, *07.02.1973.

2017-08-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 13.06.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 100.000,00 Euro um 2.000,00 Euro auf 102.000,00 Euro beschlossen. Neues Stammkapital: 102.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.05.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.05.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.05.2017 mit der IDAP Informationsmanagement GmbH mit Sitz in Billigheim-Ingenheim verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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