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IFA Gesellschaft für Immobilien mbH & Co. KG

Nutzfläche, Aufteilung, Wohn..., Geschoss, Einheiten, Eigentumswohnungen, Erdgeschoss, Energieinfo, Energiebedarfsausweis, Obergeschoss
Adresse / Anfahrt
Am Kirchgarten 6
54429 Schillingen
1x Adresse:

Weisshaus 1
54293 Trier


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2016-10-24:
(Die Erstellung von schlüsselfertigen Gebäuden sowie deren Vermietung und Verwaltung; der An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken; die Vermittlung von Versicherungs-, Bauspar- und Investmentverträgen sowie Finanzierungen; die Vermögensanlageberatung; die Vermittlung und Verwaltung von Immobilien; die Verwaltung von eigenem und fremdem Vermögen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Am Kirchgarten 6, 54429 Schillingen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: IFA Geschäftsführungs-GmbH, Schillingen (Amtsgericht Wittlich HRB 43624), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-10-27:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 24.04.2017 sowie der Vertragsergänzung vom 15.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafter vom 24.04.2017 und 15.08.2017 und der Gesellschafterversammlungversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.04.2017 und 15.08.2017 Teile des Vermögens der IFA Gesellschaft für Immobilien Vermögensverwaltung mbH mit Sitz in Schillingen (Amtsgericht Wittlich, HRB 3327) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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