2019-08-22: Die Gesellschafterversammlung vom 18.07.2019 hat die formwechselnde Umwandlung in die neu errichtete WESTRO GmbH & Co. KG Industrie- und Feuerungsbau mit Sitz in Oberhausen (Amtsgericht Duisburg, HRA 12640) beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-08-22: Die Gesellschafterversammlung hat am 18.07.2019 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 2 (Stammkapital) zu ändern. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.