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IMAK GmbH

Maschinenbau & Betriebstechnik, Berufsentwicklung, Sondermaschinenbau..., Projektthemen, Prüfsysteme, Sibiu, ABSCHLUSSARBEIT
Adresse / Anfahrt
Am Mühlberg 14
85254 Sulzemoos
1x Adresse:

Münchener Straße 11
85123 Karlskron


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11 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 11 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2011-08-31:
Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 12.8.2011 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag Teile des Vermögens auf die IMAK Engineering GmbH mit dem Sitz in Sulzemoos (Amtsgericht München HRB 189947) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-03-18:
Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Piater, Laura, Ingolstadt, *05.02.1986.

2019-02-23:
Die IMAK Engineering GmbH mit dem Sitz in Sulzemoos ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 5.2.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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