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IMEW Dr. Katrin Grüber

Ethik und Wissenschaft, Geldauflagen, Testimonial..., Schnellsuche, Disability Mainstreaming, Selbstbestimmung, Ethikkonzepte, Behindertenverbände, Selbstbestimmungsrecht, ans
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HR-Bekanntmachungen:

2014-11-17:
Gegenstand: Die Gesellschaft will einen Beitrag zum Schutz der Menschenwürde vor "bioethisch" begründeten Eingriffen in das Leben, die körperliche Unversehrtheit, das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und weitere Rechtsgüter leisten. Sie geht von der Gefährdung und der Verletzlichkeit des Menschen aus, wie dies in der Gründungserklärung beschrieben ist. Diese ist Bestandteil dieses Gesellschaftsvertrages. Zweck der Gesellschaft ist die interdisziplinäre Beschäftigung mit ethischen Fragen, insbesondere mit gentechnischen und medizin- und gesundheitsethischen Problemstellungen, sowie mit behinderungsspezifischen menschenrechtlichen Fragen. In kritischer Durchdringung der sozialen und biologischen Tatsachen und vor dem Hintergrund historischer Reflexion sollen ethische Konzeptionen entworfen und Positionen entwickelt werden, die auf den grundlegenden menschlichen Fähigkeiten zu Mitgefühl und Kooperation beruhen. Die Gesellschaft will einen Beitrag zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen leisten. Die Gesellschaft hält sich in besonderer Weise für verpflichtet, die vielfältigen Impulse, ethischen Fragen und Wertungen aufzugreifen und zu verarbeiten, die von Selbsthilfegruppen chronisch kranker und behinderter Menschen, von Fachverbänden für Menschen mit Behinderung und Einzelnen ausgehen. Als Teil eines wachsenden Netzwerkes von Verbänden, Initiativen und Einzelnen, die bioethische Problemstellungen und biowissenschaftliche Methoden kritisch hinterfragen, betreibt sie ein Institut, das mit allen dazu benötigten Strukturen, Instrumenten und wissenschaftlichen Tätigkeitsfeldern Orientierung geben soll. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch Durchführung und Anregung wissenschaftlicher Forschungsvorhaben und Gutachten, Beratung und Unterstützung der gemeinnützigen Gesellschafter und ihrer gemeinnützigen Mitglieder in allen Fragen, die Gegenstand und Zweck der Gesellschaft sind, Beratung und Unterstützung von Institutionen und Organisationen in ethischen, politischen und menschenrechtlichen Fragen zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks nach den Maßstäben des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, z.B. durch Begleitung beim Erstellen von Aktionsplänen zur Umsetzung des Übereinkommens, mit dem Ziel der Förderung der Bildung, Bereitstellung von Informationsangeboten für Bürgerinnen und Bürger oder Institutionen, die sich mit Anfragen im Sinne des Gesellschaftszwecks an die Gesellschaft wenden, Aufklärung zur Förderung der öffentlichen Diskussion über alle Aspekte aus dem Bereich der Zweckbestimmung der Gesellschaft. Dies erfolgt insbesondere durch Veröffentlichung eigener und anderer Forschungsergebnisse, Anregung zur Veröffentlichung von Forschungsergebnissen, Bildungsmaßnahmen und Tagungen, Herausgabe von Informationsmaterialien. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.10.2014 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst und dabei insbesondere abgeändert in § 2 (Gegenstand der Gesellschaft).