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INDOO Projektentwicklungs GmbH

Cafe, Café Planten, Planten un Blomen..., Durchatmen, Orangerie
Adresse / Anfahrt
Holstenwall 30
20355 Hamburg
1x Adresse:

Ewige Weide 1
22926 Ahrensburg


Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2010-10-21:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.03.2010 mit Änderung vom 28.04.2010 und 05.10.2010. Geschäftsanschrift: Holstenwall 30, 22359 Hamburg. Gegenstand: die Projektentwicklung und der spätere Betrieb einer Eisbahn nebst sonstiger Freizeitaktivitäten und deren Gastronomie. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Dr. Eickmeier, Jens, Hamburg, *29.09.1964; Schwabe, Rolf, Ahrensburg, *24.03.1962, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2011-09-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 02.09.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 175.000,00 EUR beschlossen. 200.000,00 EUR.

2015-08-31:
Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.08.2015 im Wege des Formwechsels in die INDOO Projektentwicklungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg) umgewandelt. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform am 31.08.2015 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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