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INTEG GmbH

Sonstige Dienstleistungen, Industrietechnik, Weitergehende..., Sachkundeprüfungen, Schraubengroßhandel, Spezialfahrzeugbau, US-Behörden, Kranführer, Datenzugriffs, Gasabnahmen
Adresse / Anfahrt
An der Bahn Süd 10
26810 Westoverledingen
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 15 Mitarbeiter
Gründung 1975
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2014-01-14:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.12.2013. Geschäftsanschrift: An der Bahn Süd 10, 26810 Westoverledingen. Gegenstand: Die Entwicklung, Konstruktion und Herstellung von Armaturen, Drehteilen mit und ohne Gewinde und von Sonderschrauben aus Metall und anderen Materialien, sowie die Herstellung von Ersatzteilen und deren Montage und Vertrieb. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Feimann, Johannes, Westoverledingen, *04.12.1962.

2021-08-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 02.02.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000 EUR auf 50.000 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der INTEG Fertigung GmbH mit Sitz in Westeroverledingen (Amtsgericht Aurich, HRB 204434) beschlossen. 50.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.02.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.02.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der INTEG Fertigung GmbH mit Sitz in Westoverledingen (Amtsgericht Aurich, HRB 204434) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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