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INTEGRAL GmbH

Dienstleistungen, Toner, Tonerhersteller..., OEM-equivalent, Produktionserfahrung, A.L, Represented, ContactTelephone, GmbHAm Hasselsweg, IDSales, Masterbox
Adresse / Anfahrt
Am Hasselsweg 1
47647 Kerken
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2017-06-21:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.05.2017. Geschäftsanschrift: Am Hasselsweg 1, 47647 Kerken. Gegenstand: Die Produktion und der Vertrieb von Investitions- und Konsumgütern, Forschung- und Systementwicklung auf dem Gebiet der Elektrofotografie, Verwertung eigener und fremder Patente und Verfahrenstechniken, insbesondere die Entwicklung, der Vertrieb und der Betrieb von Datenverarbeitungssanlagen, Informationssystemen sowie Software, Zubehör und Verbrauchsmaterial hierfür. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder jedem Geschäftsführer die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss können einzelne oder mehrere Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Hagemann, Günther A.L., Wachtendonk, *11.02.1936; Hagemann, Jan Hendrik, Kempen, *12.10.1964, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Hagemann, Hannelore, Wachtendonk, *01.12.1940. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles der INTEGRAL Holding GmbH mit Sitz in Kerken (Amtsgericht Kleve, HRB 3774) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 29.05.2017 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.05.2017. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-06-29:
Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 26.06.2017 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-07-17:
Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles der INTEGRAL Holding GmbH mit Sitz in Kerken (Amtsgericht Kleve, HRB 3774) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 29.05.2017 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.05.2017. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 26.06.2017 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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