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INTEGRATIVE TAGESSTÄTTEN und WOHNEN FÜR BEHINDERTE gGmbH

Elsterwerk, ELSTER, Mitarbeiterzeitung..., BlauHaus, Werkstattprodukte, Engagement/Honorar, Werkstatt-Arbeitsplatz
Adresse / Anfahrt
An den Steinenden 11
04916 Herzberg
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
12x HR-Bekanntmachungen:

2006-04-26:
Neuer Gegenstand: Verbesserung der Lebensbedingungen, insbesondere der Tagesbetreuung, Betreuung und Versorgungssituation Behinderter, von Behinderung bedrohter Menschen, Menschen mit psychischen Erkrankungen, Kindern, Jugendlichen und alten Menschen; die Entwicklung, Förderung, Führung und Verwaltung von Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Gesundheits- und Sozialvorsorge sowie Einrichtungen der medizinischen, therapeutischen und sozialen Versorgung sowie der Pflege, und zwar im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich; die Förderung und Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildung von haupt- und nebenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Auszubildenden, die in den vorgenannten Bereichen tätig sind bzw. tätig werden sollen; die Förderung und Durchführung von Freizeit-, Erholungs- und Sportaktivitäten sowie Angeboten, die eine Teilhabe behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen, Menschen mit psychischen Erkrankungen, Kindern, Jugendlichen und alten Menschen sowie benachteiligter Familien am Leben in der Gesellschaft unterstützen helfen; die Gesellschaft hat weiterhin den Zweck, gewonnene diagnostische, therapeutische und sonstige wissenschaftliche Erkenntnisse zu sammeln, auszuwerten und der interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Etwaige Gewinne können nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Gegenstand des Unternehmens ist die Trägerschaft von Zweckbetrieben im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, insbesondere von: - Tagesstätten, Wohnstätten, Wohnheimen, Wohnungen, Betreute Wohnformen, Tageskliniken, Kontakt- und Beratungsstellen, Telefonischer Kinder- und Jugenddienst, ambulant aufsuchende Dienste sowie Fahrdienste; - Trägerschaft und/oder der Betrieb von Krankenhäusern, Krankenanstalten, Pflegeeinrichtungen der ambulanten, stationären und teilstationären medizinischen und sozialen Versorgung; - die Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von betreuten Menschen durch haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Auszubildende; - die Beteiligung an bereits bestehenden entsprechenden Einrichtungen und Diensten, gleich in welcher Rechtsform. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschafterversammlung vom 03.04.2006 hat die Umstellung des Stammkapitals auf 25.564,59 EUR, die Erhöhung um 435,41 auf 26.000,00 EUR beschlossen und den Gesellschaftsvertrag insgesamt vollständig neu gefaßt, insbesondere wurden geändert § 3 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft), § 4 (Stammkaptial), § 5 (Leistung der Stammeinlage), § 15 (Bekanntmachungen). Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger..

2009-09-04:
Geschäftsanschrift:; An den Steinenden 11, 04916 Herzberg..

2009-09-04:
Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen, sofern er Rechtsgeschäfte im Namen der Gesellschaft mit der ELSTER-WERKSTÄTTEN gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Herzberg (Amtsgericht Cottbus, HRB 1553 CB) abschließt. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 01.09.2009 wurden die Allgemeine Vertretung und der Gesellschaftsvertrag in § 7 (Geschäftsführung und Vertretung) geändert..

2010-04-07:
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.03.2010 wurde der Gesellschaftsvertrag in § 7 (Geschäftsführung und vertretung) geändert..

2010-05-28:
Gegenstand: (1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung mildtätiger Zwecke sowie die Förderung der Hilfe für Behinderte, der Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, von Wissenschaft und Forschung sowie von Kunst und Kultur, insbesondere auf dem Gebiet der Integration, Rehabilitation und Prävention von Menschen in der Behinderten- und Seniorenarbeit, mit dem Ziel, die Teilhabe-, Versorgungs- und Eingliederungsleistungen auf allen Ebenen zu verbessern. (2) Gegenstand der Gesellschaft ist a) die Verbesserung der Lebensbedingungen, insbesondere der Tagesbetreuung, Betreuung und Versorgungssituation Behinderter, von Behinderung bedrohter Menschen, Menschen mit psychischen Erkrankungen, Kindern, Jugendlichen und alten Menschen, b) die Entwicklung, Förderung und Führung von Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Gesundheits- und Sozialvorsorge sowie Einrichtungen der medizinischen, therapeutischen und sozialen Versorgung sowie der Pflege, und zwar im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich, c) die Förderung und Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Auszubildenden, die in den vorgenannten Bereichen tätig sind bzw. tätig werden sollen, d) die Förderung und Durchführung von Freizeit-, Erholungs- und Sportaktivitäten sowie von Angeboten, die eine Teilhabe Behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen, von Menschen mit psychischen Erkrankungen, Kindern, Jugendlichen und alten Menschen sowie benachteiligter Familien am Leben in der Gesellschaft unterstützen helfen, e) die Sammlung, Auswertung und Veröffentlichung von gewonnenen diagnostischen, therapeutischen und sonstigen wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie f) die finanzielle Förderung der vorbezeichneten Maßnahmen und Projekte. (3) Gegenstand der Gesellschaft ist auch die Trägerschaft von Zweckbetrieben im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, insbesondere von a) Tagesstätten, Wohnstätten, Wohnheime, Wohnungen, betreute Wohnformen, Tageskliniken, Kontakt- und Beratungsstellen, telefonischer Kinder- und Jugenddienst, ambulant aufsuchende Dienste sowie Fahrdienste, b) Trägerschaft und/oder der Betrieb von Krankenhäusern, Krankenanstalten, Pflegeeinrichtungen der ambulanten, stationären und teilstationären medizinischen und sozialen Versorgung, c) die Durchführung von Aus-, Fort und Weiterbildungsmaßnahmen von betreuten Menschen durch haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Auszubildende, d) die Beteiligung an bereits bestehenden entsprechenden Einrichtungen und Diensten, gleich in welcher Rechtsform. (4) Gegenstand der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie ausländische Körperschaften für die Verwirklichung der in Abs. 1 genannten Zwecke. (5) Sofern die Gesellschaft die in Abs. 2 aufgeführten Maßnahmen und Projekte anderer Einrichtungen finanziell fördert, darf die Gesellschaft ihre Mittel nur an andere steuerbegünstigte Körperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder ausländische Körperschaften für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke weitergeben. (6) Die Weiterleitung der Mittel an eine ausländische Körperschaft erfolgt nur, sofern sich der Empfänger verpflichtet, jährlich, spätestens vier Monate nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres, einen detaillierten Rechenschaftsbericht über die Verwendung der von der Gesellschaft erhaltenen Mittel vorzulegen. Ergibt sich aus diesem Rechenschaftsbericht nicht, dass mit diesen Mitteln ausschließlich die satzungsmäßigen Zwecke der Gesellschaft verfolgt werden oder kommt der Empfänger der Mittel der Pflicht zur Vorlage des Rechenschaftsberichts nicht nach, wird die Weiterleitung der Gesellschaftsmittel unverzüglich eingestellt. (7) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte zugleich für die Gesellschaft und als Vertreter der Stiftung Elsterwerk mit Sitz in Herzberg oder der ELSTER-WERKSTÄTTEN gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Herzberg (Amtsgericht Cottbus, HRB 1553 CB) abschließen. Änderung zu Nr. 1:; Geschäftsführer:; Dr. Hamann, Frank, *14.07.1951, Herzberg; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.05.2010 wurden der Gegenstand der Gesellschaft und die allgemeine Vertretung, sowie der Gesellschaftvertrag in § 3 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft), § 7 (Geschäftsführung und Vertretung)und § 10 (Vermögensbildung und Gewinnverwendung) geändert..

2014-09-19:
Gegenstand: (1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung mildtätiger Zwecke sowie die Förderung der Hilfe für Behinderte, der Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, von Wissenschaft und Forschung sowie von Kunst und Kultur, insbesondere auf dem Gebiet der Integration, Rehabilitation und Prävention von Menschen in der Behinderten- und Seniorenarbeit, mit dem Ziel, die Teilhabe-, Versorgungs- und Eingliederungsleistungen auf allen Ebenen zu verbessern. (2) Gegenstand der Gesellschaft ist a) die Verbesserung der Lebensbedingungen, insbesondere der Tagesbetreuung, Betreuung und Versorgungssituation Behinderter, von Behinderung bedrohter Menschen, Menschen mit psychischen Erkrankungen, Kindern, Jugendlichen und alten Menschen, b) die Entwicklung, Förderung und Führung von Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Gesundheits- und Sozialvorsorge sowie Einrichtungen der medizinischen, therapeutischen und sozialen Versorgung sowie der Pflege, und zwar im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich, c) die Förderung und Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Auszubildenden, die in den vorgenannten Bereichen tätig sind bzw. tätig werden sollen, (2) d) die Förderung und Durchführung von Freizeit-, Erholungs- und Sportaktivitäten sowie von Angeboten, die eine Teilhabe Behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen, von Menschen mit psychischen Erkrankungen, Kindern, Jugendlichen und alten Menschen sowie benachteiligter Familien und wirtschaftlich hilfebedürftigen Menschen am Leben in der Gesellschaft unterstützen helfen, und (3) a) Tagesstätten, Wohnstätten, Wohnheime, Wohnungen, betreute Wohnformen und sonstige Beherbergungsstätten, Tageskliniken, Kontakt- und Beratungsstellen, telefonischer Kinder- und Jugenddienst, ambulant aufsuchende Dienste sowie Fahrdienste, b) Trägerschaft und/oder der Betrieb von Krankenhäusern, Krankenanstalten, Pflegeeinrichtungen der ambulanten, stationären und teilstationären medizinischen und sozialen Versorgung, c) die Durchführung von Aus-, Fort und Weiterbildungsmaßnahmen von betreuten Menschen durch haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Auszubildende, d) die Beteiligung an bereits bestehenden entsprechenden Einrichtungen und Diensten, gleich in welcher Rechtsform. (4) Gegenstand der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie ausländische Körperschaften für die Verwirklichung der in Abs. 1 genannten Zwecke. (5) Sofern die Gesellschaft die in Abs. 2 aufgeführten Maßnahmen und Projekte anderer Einrichtungen finanziell fördert, darf die Gesellschaft ihre Mittel nur an andere steuerbegünstigte Körperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder ausländische Körperschaften für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke weitergeben. (6) Die Weiterleitung der Mittel an eine ausländische Körperschaft erfolgt nur, sofern sich der Empfänger verpflichtet, jährlich, spätestens vier Monate nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres, einen detaillierten Rechenschaftsbericht über die Verwendung der von der Gesellschaft erhaltenen Mittel vorzulegen. Ergibt sich aus diesem Rechenschaftsbericht nicht, dass mit diesen Mitteln ausschließlich die satzungsmäßigen Zwecke der Gesellschaft verfolgt werden oder kommt der Empfänger der Mittel der Pflicht zur Vorlage des Rechenschaftsberichts nicht nach, wird die Weiterleitung der Gesellschaftsmittel unverzüglich eingestellt. (7) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.09.2014 wurden der Gegenstand und der Gesellschaftsvertrag entsprechend in § 3 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft) geändert.

2014-09-26:
Gegenstand: Die Eintragung betreffend den Gegenstand ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: (1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung mildtätiger Zwecke sowie die Förderung der Hilfe für Behinderte, der Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, von Wissenschaft und Forschung sowie von Kunst und Kultur, insbesondere auf dem Gebiet der Integration, Rehabilitation und Prävention von Menschen in der Behinderten- und Seniorenarbeit, mit dem Ziel, die Teilhabe-, Versorgungs- und Eingliederungsleistungen auf allen Ebenen zu verbessern. (2) Gegenstand der Gesellschaft ist a) die Verbesserung der Lebensbedingungen, insbesondere der Tagesbetreuung, Betreuung und Versorgungssituation Behinderter, von Behinderung bedrohter Menschen, Menschen mit psychischen Erkrankungen, Kindern, Jugendlichen und alten Menschen, b) die Entwicklung, Förderung und Führung von Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Gesundheits- und Sozialvorsorge sowie Einrichtungen der medizinischen, therapeutischen und sozialen Versorgung sowie der Pflege, und zwar im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich, c) die Förderung und Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Auszubildenden, die in den vorgenannten Bereichen tätig sind bzw. tätig werden sollen, d) die Förderung und Durchführung von Freizeit-, Erholungs- und Sportaktivitäten sowie von Angeboten, die eine Teilhabe Behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen, von Menschen mit psychischen Erkrankungen, Kindern, Jugendlichen und alten Menschen sowie benachteiligter Familien und wirtschaftlich hilfebedürftigen Menschen am Leben in der Gesellschaft unterstützen helfen, und e) die Sammlung, Auswertung und Veröffentlichung von gewonnenen diagnostischen, therapeutischen und sonstigen wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie f) die finanzielle Förderung der vorbezeichneten Maßnahmen und Projekte. (3) a) Tagesstätten, Wohnstätten, Wohnheime, Wohnungen, betreute Wohnformen und sonstige Beherbergungsstätten, Tageskliniken, Kontakt- und Beratungsstellen, telefonischer Kinder- und Jugenddienst, ambulant aufsuchende Dienste sowie Fahrdienste, b) Trägerschaft und/oder der Betrieb von Krankenhäusern, Krankenanstalten, Pflegeeinrichtungen der ambulanten, stationären und teilstationären medizinischen und sozialen Versorgung, c) die Durchführung von Aus-, Fort und Weiterbildungsmaßnahmen von betreuten Menschen durch haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Auszubildende, d) die Beteiligung an bereits bestehenden entsprechenden Einrichtungen und Diensten, gleich in welcher Rechtsform. (4) Gegenstand der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie ausländische Körperschaften für die Verwirklichung der in Abs. 1 genannten Zwecke. (5) Sofern die Gesellschaft die in Abs. 2 aufgeführten Maßnahmen und Projekte anderer Einrichtungen finanziell fördert, darf die Gesellschaft ihre Mittel nur an andere steuerbegünstigte Körperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder ausländische Körperschaften für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke weitergeben. (6) Die Weiterleitung der Mittel an eine ausländische Körperschaft erfolgt nur, sofern sich der Empfänger verpflichtet, jährlich, spätestens vier Monate nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres, einen detaillierten Rechenschaftsbericht über die Verwendung der von der Gesellschaft erhaltenen Mittel vorzulegen. Ergibt sich aus diesem Rechenschaftsbericht nicht, dass mit diesen Mitteln ausschließlich die satzungsmäßigen Zwecke der Gesellschaft verfolgt werden oder kommt der Empfänger der Mittel der Pflicht zur Vorlage des Rechenschaftsberichts nicht nach, wird die Weiterleitung der Gesellschaftsmittel unverzüglich eingestellt. (7) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

2014-09-30:
Gegenstand: Die Eintragung betreffend den Gegenstand ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: (1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung mildtätiger Zwecke sowie die Förderung der Hilfe für Behinderte, der Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, von Wissenschaft und Forschung sowie von Kunst und Kultur, insbesondere auf dem Gebiet der Integration, Rehabilitation und Prävention von Menschen in der Behinderten- und Seniorenarbeit, mit dem Ziel, die Teilhabe-, Versorgungs- und Eingliederungsleistungen auf allen Ebenen zu verbessern. (2) Gegenstand der Gesellschaft ist a) die Verbesserung der Lebensbedingungen, insbesondere der Tagesbetreuung, Betreuung und Versorgungssituation Behinderter, von Behinderung bedrohter Menschen, Menschen mit psychischen Erkrankungen, Kindern, Jugendlichen und alten Menschen, b) die Entwicklung, Förderung und Führung von Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Gesundheits- und Sozialvorsorge sowie Einrichtungen der medizinischen, therapeutischen und sozialen Versorgung sowie der Pflege, und zwar im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich, c) die Förderung und Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Auszubildenden, die in den vorgenannten Bereichen tätig sind bzw. tätig werden sollen, d) die Förderung und Durchführung von Freizeit-, Erholungs- und Sportaktivitäten sowie von Angeboten, die eine Teilhabe Behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen, von Menschen mit psychischen Erkrankungen, Kindern, Jugendlichen und alten Menschen sowie benachteiligter Familien und wirtschaftlich hilfebedürftigen Menschen am Leben in der Gesellschaft unterstützen helfen, und e) die Sammlung, Auswertung und Veröffentlichung von gewonnenen diagnostischen, therapeutischen und sonstigen wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie f) die finanzielle Förderung der vorbezeichneten Maßnahmen und Projekte. (3) Gegenstand der Gesellschaft ist auch die Trägerschaft von Zweckbetrieben im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, insbesondere von a) Tagesstätten, Wohnstätten, Wohnheime, Wohnungen, betreute Wohnformen und sonstige Beherbergungsstätten, Tageskliniken, Kontakt- und Beratungsstellen, telefonischer Kinder- und Jugenddienst, ambulant aufsuchende Dienste sowie Fahrdienste, b) Trägerschaft und/oder der Betrieb von Krankenhäusern, Krankenanstalten, Pflegeeinrichtungen der ambulanten, stationären und teilstationären medizinischen und sozialen Versorgung, c) die Durchführung von Aus-, Fort und Weiterbildungsmaßnahmen von betreuten Menschen durch haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Auszubildende, d) die Beteiligung an bereits bestehenden entsprechenden Einrichtungen und Diensten, gleich in welcher Rechtsform. (4) Gegenstand der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie ausländische Körperschaften für die Verwirklichung der in Abs. 1 genannten Zwecke. (5) Sofern die Gesellschaft die in Abs. 2 aufgeführten Maßnahmen und Projekte anderer Einrichtungen finanziell fördert, darf die Gesellschaft ihre Mittel nur an andere steuerbegünstigte Körperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder ausländische Körperschaften für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke weitergeben. (6) Die Weiterleitung der Mittel an eine ausländische Körperschaft erfolgt nur, sofern sich der Empfänger verpflichtet, jährlich, spätestens vier Monate nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres, einen detaillierten Rechenschaftsbericht über die Verwendung der von der Gesellschaft erhaltenen Mittel vorzulegen. Ergibt sich aus diesem Rechenschaftsbericht nicht, dass mit diesen Mitteln ausschließlich die satzungsmäßigen Zwecke der Gesellschaft verfolgt werden oder kommt der Empfänger der Mittel der Pflicht zur Vorlage des Rechenschaftsberichts nicht nach, wird die Weiterleitung der Gesellschaftsmittel unverzüglich eingestellt. (7) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

2018-05-26:
Prokura: 1. Gödicke, Birgitt, *16.02.1968, Uebigau-Wahrenbrück OT Uebigau; Einzelprokura

2019-12-20:
Prokura: Änderung zu Nr. 1: Gödicke, Birgit, geb. Babbe, *16.02.1968, Uebigau-Wahrenbrück OT Uebigau; Einzelprokura

2020-11-24:
Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Gödicke, Birgit, geb. Babbe; 2. Koch, Karsten, *03.06.1980, Zossen OT Glienick; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; 3. Weise, Mirko, *22.04.1976, Niedergörsdorf; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen

2021-08-12:
Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Dr. Hamann, Frank; Geschäftsführer: 2. Koch, Karsten, *03.06.1980, Zossen OT Glienick; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 2. Koch, Karsten; Änderung zu Nr. 3: Weise, Mirko; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen

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