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INTERNATIONAL MEDIA ACADEMY IMA UG (haftungsbeschränkt)

Journalistic, South Caucasus
Adresse / Anfahrt
Rubensstraße 84
12157 Berlin
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2015-03-30:
Firma: INTERNATIONAL MEDIA ACADEMY IMA UG (haftungsbeschränkt); Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Rubensstraße 84, 12157 Berlin; Gegenstand: die Förderung der Bildung der Völkerverständigung, der Entwicklungszusammenarbeit, und des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der gemeinnützigen Zwecke. Der Zweck wird dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Bereich des Satzungszwecks gemäß § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) beschafft und weitergibt. Durchführung von Veranstaltungen bildenden Charakters (Ausstellungen, Vorträge, Seminare, Tagungen) zur Schulung von Multiplikatoren, insbesondere Medienschaffende, die auch Kunst und Kulturprojekte mit einschließen können. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der AO. Stamm- bzw. Grundkapital: 1,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: 1. Funck, Jasper, *03.03.1964, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 27.02.2015

2015-07-09:
Gegenstand: 2a) Die Förderung der Bildung, der Völkerverständigung, der Entwicklungszusammenarbeit und des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten gemeinnützigen Zwecke. Der Zweck wird dadurch verwirklicht, daß die Gesellschaft Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Bereich des Satzungszwecks gemäß § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung beschaftt und weitergibt. Der Zweck wird auch dadurch erreicht, daß die Gesellschaft selbst in der Begegnung und im Dialog mit Menschen aus anderen Kulturkreisen gemeinnützige Modellprojekte, Kampagnen und Infrastrukturprojekte, etwa zu moderenen und innovativen Kommunikationsformen, die dem Satzungszweck entsprechen, entwickelt, gemeinnützige Aktionen und Projekte zum Kompetenzaufbau (Capacity Building) des Medien und Kommunikationssektors von Entwicklungs- und Schwellenländern nach der DAC-Liste entwickelt und umsetzt und die die Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze zum Ziel haben und die Bereitschaft, demokratische Prozesse und eine gemeinschaftliche Ordnung nach den UN Menschenrechtskonvention anzustreben und eine freie Meinungsäußerung zuzulassen und umzusetzen. Dabei werden durch die Gesellschaft Veranstaltungen bildenen Charakters (Ausstellungen, Vorträge, Seminare, Tagungen) zur Schulung von Multiplikatoren, insbesondere Journalisten, durchgeführt, die auch Kunst und Kulturporjekte mit einschließen können. Dabei kommen auch berufliche und persönliche Förderung von Kompetenzen einzelner Akteure in den DAC-Ländern mit in Betracht mit dem Ziel, die Förderung der internationalen Gesinnung zu Toleranz auf allen Gebieten der Kommunikation, Kultur und der Völkerverständigung zu stärken. Dies schließt auch eine Tätigkeit von Freiwilligen und andere Formen des bürgerschaftlichen Engagements auf dem Gebiet der Satzungszwecke zu vermitteln und koodinieren mit ein. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der AO. b) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die vertraglichen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten.Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. c) Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft, soweit sie die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an die Wayamo gGmbH, 10717 Berlin, Prinzregentenstraße 82 (HRB 157125 B - Amtsgericht Charlottenburg) die es unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat. Prokura: 1. Sandberg, Wilfried, *29.07.1944, Berlin; Einzelprokura; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.07.2015 ist der Gesellschaftsvertrag abgeändert in Ziffer 2 (Zweck der Gesellschaft).