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IVI GmbH

Immobilienverwaltung, Betreuung und Bewirtschaftung, Bewirtschaftung von Miet..., Gewerbeobjekten zur Verfügung, Werterhaltung der Objekte, Nachlässigkeit
Adresse / Anfahrt
Alfredstraße 341
45133 Essen
1x Adresse:

Rolandstraße 5
45128 Essen


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-08-25:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.07.2020. Geschäftsanschrift: Alfredstr. 341, 45133 Essen. Gegenstand: Miet- und WEG Verwaltung, Maklertätigkeit und Projektentwicklung bei Immobilien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Isemann, Thomas Alfons, Essen, *29.12.1960; Isermann, Stefan, Essen, *10.06.1984, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-07-01:
Nach Änderung lautet nunmehr die Geschäftsanschrift: Rolandstraße 5, 45128 Essen. Die PRO 4 Projektentwicklung und Immobilienmanagement GmbH (Amtsgericht Essen, HRB 32027) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.05.2022 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.