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IVP GmbH

Immobilienverwaltung, ZertVerwV, Immobilienkauffrau..., Immobilienverwalter, Anwesen, Immobilienbuchhalterin, Sorgfältige Vorbereitung, Vorgangsverwaltung, Immobilienakademie
Adresse / Anfahrt
Großherzog-Friedrich-Straße 40
66111 Saarbrücken
1x Adresse:

Rastpfuhl 6
66113 Saarbrücken


Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-05-05:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.04.2017. Geschäftsanschrift: Rastpfuhl 6, 66113 Saarbrücken. Gegenstand: Die Vermögensverwaltung, insbesondere die Verwaltung von Immobilien jeglicher Art, sowie sämtliche damit zusammenhängende Handlungen und Geschäfte, und die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Pasquini, Michel, Saarbrücken, *19.10.1970, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Michel Pasquini, Saarbrücken, *19.10.1970, als Inhaber unter der Firma Michel Pasquini Immobilienverwaltung e.K. mit Sitz in Saarbrücken betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 07.04.2017. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-01-13:
Einzelprokura: Nachtwey, Franziska, St. Ingbert, *21.04.1993.

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