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Ihre-Radiologen.de Medizinische Versorgungszentren GmbH

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Adresse / Anfahrt
Heinz-Galinski-Straße 1
13347 Berlin
3x Adresse:

Budapester Straße 15-19
10787 Berlin


Wüsthoffstraße 15
12101 Berlin


Radiologisches Versorgungszentrum: Neukölln
Rollbergstraße 60
12053 Berlin


Kontakt
28 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 28 Mitarbeiter
Gründung 2004
Formell
9x HR-Bekanntmachungen:

2017-01-11:
Firma: Ihre-Radiologen.de Medizinische Versorgungszentren GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Heinz-Galinski-Straße 1, 13347 Berlin; Gegenstand: Die Gründung und der Betrieb von medizinischen Versorgungszentren im Sinne von § 95 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen medizinischen Leistungen sowie von nicht ärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, weiter die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern und nicht ärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer medizinischer Versorgungsformen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Prof. Dr. med. Duda, Stephan, *12.08.1962, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 23.11.2016

2017-02-24:
Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.02.2017 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 18 .

2017-10-05:
Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.02.2017 ist das Stammkapital zum Zwecke der Verschmelzung der Ihre Radiologen.de Partnerschaft Gemeinschaftspraxis für Radiologie Prof. Dr. med. Stephan Duda Facharzt für Radiologie Dr. med. Eckart Grönewäller Facharzt für Diagnostische Radiologie, Neuroradiologie Dr. med. Viktor Herdt Facharzt für Diagnostische Radiologie Dr. med. Henrik Schröder Facharzt für Diagnostische Radiologie Dr. med. Jochen Trübenbach Facharzt für Diagnostische Radiologie, Neuroradiologie Prof. Dr. med. Michael Fenchel Facharzt für Radiologie Prof. Dr. med Klaus Brechtel Facharzt für Diagnostische Radiologie Dr. med. Nils Peter Rathjen Facharzt für Radiologie mit dem Sitz in Berlin auf diese Gesellschaft um 25.000 EUR auf 50.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag abgeändert in § 4 (Stammkapital).

2017-10-05:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.02.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Ihre Radiologen.de Partnerschaft Gemeinschaftspraxis für Radiologie Prof. Dr. med. Stephan Duda Facharzt für Radiologie Dr. med. Eckart Grönewäller Facharzt für Diagnostische Radiologie, Neuroradiologie Dr. med. Viktor Herdt Facharzt für Diagnostische Radiologie Dr. med. Henrik Schröder Facharzt für Diagnostische Radiologie Dr. med. Jochen Trübenbach Facharzt für Diagnostische Radiologie, Neuroradiologie Prof. Dr. med. Michael Fenchel Facharzt für Radiologie Prof. Dr. med Klaus Brechtel Facharzt für Diagnostische Radiologie Dr. med. Nils Peter Rathjen Facharzt für Radiologie mit dem Sitz in Berlin durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2017-11-24:
Prokura: 1. Prof. Dr. med. Brechtel, Klaus, *14.03.1970, Berlin; Einzelprokura; 2. Prof. Dr. med. Fenchel, Michael, *11.03.1972, Berlin; Einzelprokura; 3. Dr. med. Grönewäller, Eckart, *30.10.1964, Berlin; Einzelprokura; 4. Dr. med. Rathjen, Nils Peter, *19.02.1979, Berlin; Einzelprokura; 5. Dr. med. Schröder, Henrik, *22.07.1971, Berlin; Einzelprokura; 6. Dr. med. Trübenbach, Jochen, *07.03.1969, Berlin; Einzelprokura

2018-03-23:
Stamm- bzw. Grundkapital: 58.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.11.2017 ist das Stammkapital um 8.000,00 EUR auf 58.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 .

2018-04-30:
Prokura: 7. Dr. med. Kämpf, Michael, *31.05.1977, Berlin; Einzelprokura; 8. Prof. Dr. med. Ketelsen, Dominik, *22.07.1980, Berlin; Einzelprokura

2018-08-22:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Alpharad GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 110355 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2019-11-21:
Prokura: Nicht mehr Prokurist: 3. Dr. med. Grönewäller, Eckart

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