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GUENNER IMMOBILIEN GmbH

Immobilienmakler, Rundum-Sorglos, Ordnungsamt Tempelhof..., Wunschvorstellung, Immobilienberatung, Bemühungen
Adresse / Anfahrt
Apostel-Paulus-Straße 32
10823 Berlin
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-02-17:
Firma: GUENNER IMMOBILIEN GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Apostel-Paulus-Straße 32, 10823 Berlin; Gegenstand: Die Vermittlung von Immobilien und grundstücksgleichen Rechten gemäß § 34 c GewO und Erwerb, Halten, Verwalten und Veräußerung von Immobilien, Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art sowie damit verbundene Geschäfte, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist; ebenso die Erbringung von erlaubnisfreien Beratungsleistungen, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: 1. Günner, David, *30.11.1979, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 14.01.2021

2021-10-15:
Stamm- bzw. Grundkapital: 26.000,00 EUR; Prokura: 1. Lochelfeld, Conny, *09.06.1983, Berlin; Einzelprokura mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.09.2021 ist das Stammkapital zum Zwecke der Ausgliederung um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 3 . Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 13.09.2021 und des Beschlusses vom selben Tage hat das Einzelunternehmen DAVID GUENNER IMMOBILIEN e.K. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 58292 B) sein Vermögen als Gesamtheit auf die Gesellschaft ausgegliedert. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.