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Indima GmbH

Reinigung, Schmierstoffe, RKE..., LWR, GeVerSys®, Entfettungsarbeiten, Entkalkungsmittel, Klebeflächen, Reparaturbetrieben, Tensiden, Reinigungswirkung
Adresse / Anfahrt
Niederndorfer Straße 10
57583 Nauroth
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2018-09-03:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.08.2018. Geschäftsanschrift: Niederndorfer Straße 10, 57583 Nauroth. Gegenstand: der Handel mit Schmierstoffen, Metallbearbeitungsflüssigkeiten, Reinigungs- und Entfettungsmitteln, Korrosionsschutz, Chemisch-technischen Produkten, industriellen Geräten und Anlagen, sowie die Erbringung von Industriedienstleistungen, die Vermittlung von Gefahrstoffverwaltungssystemen und die Vermittlung von Geschäften und der Abschluss von Geschäften in fremden Namen und für fremde Rechnung bzgl. der vorstehenden Produkte und Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Placke, Günter, Nauroth, *27.03.1959, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Günter Placke, *27.03.1959, Nauroth, als Inhaber unter der Firma "Indima Günter Placke e.K." mit Niederlassung in Nauroth (Amtsgericht Montabaur, HRA 22180) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 15.08.2018. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.