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Ing.-Büro Funk GmbH & Co. KG

Elektrotechnik, Schwerpunkten, Gebäudeautomation..., Gewerk, Sachverständigentätigkeit, Elektroplanung, Lichtplanung, Leistungsverzeichnissen, Projektbeteiligten, TGA, Abst
Adresse / Anfahrt
Urbacher Straße 4
56305 Puderbach
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2014-12-18:
(ist die Planung der Gebäude- und Automatisierungstechnik im Gewerk Elektro / alternative Energiequellen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Urbacher Straße 4, 56305 Puderbach. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Funk Verwaltungs GmbH, Puderbach (Amtsgericht Montabaur HRB 24346), mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-05-20:
Die Firma ist geändert. Neue Firma: Ing.-Büro Funk GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.12.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.12.2014 das Vermögen des von dem Inhaber Wolfgang Funk, *25.10.1956, unter der Firma "Ing.-Büro Funk e.K." mit Niederlassung in Puderbach (Amtsgericht Montabaur, HRA 21635) betriebenen einzelkaufmännischen Unternehmes als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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