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Ingenieurbüro Kerling GmbH

Obermain Therme, Wasseraufbereitungsanlagen, Chlorung Flockung..., Mehrschichtfiltration, Ozonung
Adresse / Anfahrt
Franz-Josef-Strauß-Straße 12
96264 Altenkunstadt
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-11-24:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.11.2020. Geschäftsanschrift: Franz-Josef-Strauß-Str. 12, 96264 Altenkunstadt. Gegenstand des Unternehmens: Durchführung von Studien, die Erstellung von Planungen und die Übernahme der Bauleitung für Wasseraufbereitungsanlagen im Bereich Trinkwasserversorgung sowie für Schwimmbäder. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassung zu errichten. Sie kann andere Unternehmen ganz oder teilweise unter einheitlicher Leitung zusammenfassen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Kerling, Günter, Altenkunstadt, *18.06.1967, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-12-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 2.500,00 EUR und die Änderung des § 3 der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 27.500,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrags vom 30.11.2020 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.11.2020 das unter der Firma Ingenieurbüro Günter Kerling e.K. mit Niederlassung in Altenkunstadt (Amtsgericht Coburg HRA 5298) betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann Kerling, Günter, Altenkunstadt, *18.06.1967 übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.