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Ingenieurbüro Martin GmbH

TGA, HOAI, Planungsleistungen..., Objektüberwachung, Gebäudeausrüstung
Adresse / Anfahrt
Mittlere Stämmig 18
97292 Uettingen
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-12-02:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.10.2020. Geschäftsanschrift: Mittlere Stämmig 1, 97292 Uettingen. Gegenstand des Unternehmens: Ingenieurleistungen und Dienstleistungen im Bereich technische Gebäudeausrüstung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Dies gilt auch für Liquidatoren. Geschäftsführer: Martin, Rainer Edgar, Uettingen, *07.01.1962, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-07-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 06.05.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des unter der Firma Ingenierbüro Martin Technische Gebäudeausrüstung e.K. betriebenen Unternehmens und die Änderung des § 3 der Satzung beschlossen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Mittlere Stämmig 18, 97292 Uettingen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 06.05.2021 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.05.2021 das unter der Firma Ingenieurbüro Martin Technische Gebäudeausrüstung e.K. mit Niederlassung in Uettingen (Amtsgericht Würzburg HRA 8330) betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann Martin, Rainer, Uettingen, *07.01.1962 übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.