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Ingenieurbüro Peters GmbH & Co. KG

Stahlhochbau, Hochregallager, Bauplanung und Baustatik..., Statik, Baukonstruktion
Adresse / Anfahrt
Bergstraße 9
57629 Atzelgift
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2009-04-21:
(Betrieb eines Ingenieurbüros für Konstruktion und Statik für Stahlbau und Stahlhochbau sowie Entwicklung, Handel und Vertrieb von Spezialsoftware für Ingenieure.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Bergstraße 9, 57629 Atzelgift. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Peters Verwaltungs GmbH, Atzelgift (Amtsgericht Montabaur HRB 21532), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2010-03-23:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.02.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 23.02.2010 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Peters, Torsten, Atzelgift, *13.02.1963 unter der Firma Torsten Peters e.K. in Atzelgift (Amtsgericht Montabaur HRA 20883) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird wirksam mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.