2016-11-07: Partnerschaft. Gegenstand der Partnerschaft: Die für Beratende Ingenieure gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten, insbesondere die Wahrnehmung von Berufsaufgaben nach Art. 3 V, VI BauKaG. Des Weiteren sind Tätigkeiten zulässig, die mit der Haupttätigkeit in unmittelbarem und mittelbarem Zusammenhang stehen, soweit diese keiner gesonderten Erlaubnisse oder Genehmigungen bedürfen. Jeder Partner vertritt einzeln. Partner: Wilfling, Christian, Bauingenieur, Forchheim, *01.12.1975; Wilfling, Birgit, Bauingenieurin, Forchheim, *22.01.1981.