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Ingenieure Willy Wanddach GmbH

Maschinenbau und Betriebstechnik, Förderhöhen, Blockpumpen..., Fördermenge, Seitenkanalpumpen, Qualitätswesen, Flüssigkeitsring-Vakuumpumpen, Vakuumsysteme, Beherrschung, Peripheralradpumpen
Adresse / Anfahrt
Flurstraße 105
22549 Hamburg
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 12 Mitarbeiter
Gründung 1909
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2009-08-05:
Geschäftsanschrift: Flurstr. 105, 22549 Hamburg. Einzelprokura: Wandrach, Katharina, Hamburg, *13.07.1984.

2012-05-15:
Ausgeschieden Geschäftsführer: Ruchatz, Helmuth F., Dipl.-Ingenieur, Norderstedt.

2013-01-22:
Einzelprokura: Fischer, Maike, Kollmar, *23.12.1960.

2017-01-13:
Bestellt Geschäftsführer: Wandrach, Christian, Hamburg, *21.11.1982, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen Thürnau, Hans-Joachim, Hamburg, *05.08.1949. Prokura geändert, nun Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Fischer, Maike, Kollmar, *23.12.1960.

2017-03-28:
Prokura geändert, nun Einzelprokura: Fischer, Maike, Kollmar, *23.12.1960.

2020-12-09:
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.10.2020 ist das Stammkapital von DEM 50.000,00 auf Euro 25.564,59 umgestellt. Die Gesellschafterversammlung vom 13.10.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 26.435,41 EUR auf 52.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der AP-Pumpen GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 31916) beschlossen. 52.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.10.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der AP-Pumpen GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 31916) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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