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Insel-Hof GmbH & Co. KG

Hotel, Seesicht, Ergat..., Gnadensee, Stammhauses mit Blick, Crafted, Nordseite, Liegewiese
Adresse / Anfahrt
Pirminstraße 156
78479 Reichenau
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-04-07:
Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Pirminstraße 156, 78479 Reichenau. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin sind für Rechtsgeschäfte zwischen der jeweils persönlich haftenden Gesellschafterin und der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Persönlich haftender Gesellschafter: Insel-Hof Verwaltungs-GmbH, Reichenau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 723890), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Penzkofer, Martin, Reichenau, *19.01.1962.

2022-01-18:
Die Einzelkauffrau Ott-Penzkofer, Brigitte, geb. Ott, Reichenau, *02.07.1959 hat als Inhaberin der Firma "Insel-Hof Reichenau e.K.", Reichenau einen Teil des von ihr betriebenen Unternehmens im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 03.12.2021 mit Ergänzung vom 17.01.2022 und des Versammlungsbeschlusses vom 03.12.2021 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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