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Installations- und Heizungsbau Frank Nas GmbH

Sanitär, WZV, E.ON..., Heizungsanlagen, Installateur
Adresse / Anfahrt
Ivenacker Straße 34
17153 Stavenhagen , Reuterstadt
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2012-07-02:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.06.2012. Geschäftsanschrift: Ivenacker Straße 34, 17153 Stavenhagen. Gegenstand: Installations- und Heizungsbau. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Nas, Frank, Faulenrost, *06.06.1973; Wehrmeister, Manuela, Faulenrost, *11.08.1970, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Nas, Frank, wohnhaft Faulenrost, geb. 06.06.1973 unter der Firma Heizung - Lüftung -Sanitär Installations- und Heizungsbau Frank Nas e.K. in Faulenrost (Amtsgericht Neubrandenburg, HRA 2249) betriebenen Einzelunternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 20.06.2012. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.

2012-07-09:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 02.07.2012 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.