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Intentive GmbH

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Am Nordpark 3
41069 Mönchengladbach
4x Adresse:

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01099 Dresden


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Schifferstraße 20-22
47059 Duisburg


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21 Ansprechpartner/Personen
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mind. 21 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2019-02-26:
Nach Änderung der personenbezogenen Daten und der konkreten Vertretungsbefugnis Geschäftsführer: Dohmen, Alexander Samuel, Krefeld, *26.03.1978, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nach Änderung der konkreten Vertretungsbefugnis Geschäftsführer: Langenheim, Dirk Marc, Viersen, *19.03.1976, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-12-11:
Nicht mehr Geschäftsführer: Langenheim, Dirk Marc, Viersen, *19.03.1976. Einzelprokura: Deckers, Andreas, Viersen, *04.01.1982.

2021-05-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 22.04.2021 hat die Sitzverlegung nach Mönchengladbach sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrags in § 1 Ziffer 2. beschlossen. Mönchengladbach. Änderung zur Geschäftsanschrift: Am Nordpark 3, 41069 Mönchengladbach.

2021-08-19:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und derjenigen der übertragenden Gesellschaft vom selben Tage mit der Joyoyoy GmbH mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 17025) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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