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InterimIT GmbH

IT-Managern, IT-Strukturen, Managementberatung..., Geschäftswertlieferanten, Vakanz-überbrückung, Auditierung, Ex-CIO´s, Kontinuität, Fachexperten, IT-Analyse
Adresse / Anfahrt
Haneschstraße 12
49090 Osnabrück
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2014-03-07:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.02.2014. Geschäftsanschrift: Haneschstraße 12, 49090 Osnabrück. Gegenstand: die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Interimmanagement, Managementberatung, Projektleitung, Analyse und Auditierung von (IT)-Organisationen, die Vermittlung vorgenannter Dienstleistungen, Aufbau und Betrieb einer Netzwerkorganisation für Interim-Manager sowie alle sonst zur Förderung des Unternehmensgegenstandes erforderlichen oder zweckdienlichen Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Burgardt, Matthias, Osnabrück, *15.11.1963, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-10-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.10.2021 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

2021-12-23:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.11.2021 mit der ValorIT GmbH mit Sitz in Höchberg (Amtsgericht Würzburg, HRB 13916) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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